Auf jeden Fall vor und nach dem Amtsjahr ist es möglich. Während Amtsjahr gibts für Härtefälle Zuschüsse. Ich habe von Arbeitslosenversicherung Abstand genommen, erstens weil man meiner Meinung nach nicht einerseits ins Versorgungswerk, evtl. privat krankenversichert sein und andererseits versuchen kann, die Vorteile mitzunehmen, die einem der Sozialstaat bietet. Zweitens will man ja Patentanwalt sein, d.h. man will arbeiten und Kollegenarbeit gibts zur Zeit noch genug - auch während des Amtsjahres hat man genug Zeit, um zu arbeiten.