Patman
GOLD - Mitglied
Einmal ein kniffelige Frage zur Arbeitnehmervergütung bei Schutzrechtskomplexen.
Hintergrund:
Schutzrechtskomplex: mehrere Erfindungen -> mehrere Patente -> ein Produkt.
Je nach Bedeutung der einzelnen Patente für das Produkt wird jedem Patent ein Anteilsfaktor zugemessen, aus dem sich dann die Vergütung des Arbeitnehmers ergibt.
Spezialfall hier nun:
mehrere Erfidungen -> nur EIN Patent -> irgendwann mal ein Produkt.
Beispiel:
Erfindung 1: Tasse:
Erfindung 2: Tasse mit Henkel:
Patentanmeldung: Tasse mit Henkel
Also, mehrere Erfindungen wurden zu einem einzigen Patent angemeldet (weils billiger ist und wir damit rechnen musten, dass es für die Tasse allein vielleicht kein Patent gibt). Das Problem liegt nun in der Aufteilung des Erfinderanteils an die beiden Erfinder.
Problem dabei, ich weiss natürlich noch nicht, welche Erfindung welchen Anteil später an einem Gesamtprodukt ergeben kann, da ich noch nicht weiss, ob ich Tassen mit oder ohne Henkel verkaufen werde.
Wenn ich jetzt wüsste, dass ich nur Tassen mit Henkel verkaufe, würde ich die bei einem Schutzrechtskomplex die Anteilsfaktoren so festlegen:
Erfindung 1: 70%
Erfindung 2: 30%
Demensprechend würde ich den beiden Erfindern, die im spezielen Fall jetzt eine gmeinsame Erfindung gemacht haben die Erfinderanteile so verteilen:
Erfinder 1: 70%
Erfinder 2: 30%
Wenn ich jetzt aber nur Tassen ohne Henkel verkaufe:
Erfindung/Erinder 1: 100%
Erfindung / Erfinder 2: 0%
Im normalen Fall des Schutzrechtskomplexes würde ich einfach abwarten, welches Produkt ich verkaufe, und kann dann die Schutzrechtskomplexanteile verteilen.
Da ich aber jetzt ein einziges Patent anmelden will, will ich jetzt wissen, wie ich die Anteile der Erfinder 1 und 2 an der Gesamterfindung aufteile:
wie gehe ich vor? Kann ich später die Anteile ändern, wenn ich feststelle, dass z.B. die Erfindung 2 total unrelevant ist?
Vorschläge und vor allem Rückfragen, falls meine genaue Frage nicht so ganz klar geworden ist, sind sehr willkommen.
Patman
Hintergrund:
Schutzrechtskomplex: mehrere Erfindungen -> mehrere Patente -> ein Produkt.
Je nach Bedeutung der einzelnen Patente für das Produkt wird jedem Patent ein Anteilsfaktor zugemessen, aus dem sich dann die Vergütung des Arbeitnehmers ergibt.
Spezialfall hier nun:
mehrere Erfidungen -> nur EIN Patent -> irgendwann mal ein Produkt.
Beispiel:
Erfindung 1: Tasse:
Erfindung 2: Tasse mit Henkel:
Patentanmeldung: Tasse mit Henkel
Also, mehrere Erfindungen wurden zu einem einzigen Patent angemeldet (weils billiger ist und wir damit rechnen musten, dass es für die Tasse allein vielleicht kein Patent gibt). Das Problem liegt nun in der Aufteilung des Erfinderanteils an die beiden Erfinder.
Problem dabei, ich weiss natürlich noch nicht, welche Erfindung welchen Anteil später an einem Gesamtprodukt ergeben kann, da ich noch nicht weiss, ob ich Tassen mit oder ohne Henkel verkaufen werde.
Wenn ich jetzt wüsste, dass ich nur Tassen mit Henkel verkaufe, würde ich die bei einem Schutzrechtskomplex die Anteilsfaktoren so festlegen:
Erfindung 1: 70%
Erfindung 2: 30%
Demensprechend würde ich den beiden Erfindern, die im spezielen Fall jetzt eine gmeinsame Erfindung gemacht haben die Erfinderanteile so verteilen:
Erfinder 1: 70%
Erfinder 2: 30%
Wenn ich jetzt aber nur Tassen ohne Henkel verkaufe:
Erfindung/Erinder 1: 100%
Erfindung / Erfinder 2: 0%
Im normalen Fall des Schutzrechtskomplexes würde ich einfach abwarten, welches Produkt ich verkaufe, und kann dann die Schutzrechtskomplexanteile verteilen.
Da ich aber jetzt ein einziges Patent anmelden will, will ich jetzt wissen, wie ich die Anteile der Erfinder 1 und 2 an der Gesamterfindung aufteile:
wie gehe ich vor? Kann ich später die Anteile ändern, wenn ich feststelle, dass z.B. die Erfindung 2 total unrelevant ist?
Vorschläge und vor allem Rückfragen, falls meine genaue Frage nicht so ganz klar geworden ist, sind sehr willkommen.
Patman