Arbeitnehmervergütung erst nach Erteilung?

Galopper

Schreiber
Hallo,

muss erst abgewartet werden ob ein Patent erteilt wird, bevor die Arbeitnehmererfindungsvergütung gezahlt wird? Bzw. gibt es Abstufungen: eingereicht = Betrag A, erteilt = zusatzbetrag B?

Danke
 
G

GAST_DELETE

Guest
Warten müssen ist hier wohl nicht die Frage, sondern warten dürfen :)

Es muß leider immer eine vorläufige Vergütung gezahlt werden, wenn die Erfindung genutzt wird. Siehe §12 ArbEG.

Es empfiehlt sich also immer eine vorläufige Vergütung zu zahlen, um kein Risiko bzgl. des Zeitfenster nach Aufnahme der Benutzung einzugehen.
 
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