P
PatIng
Guest
Guten Morgen zusammen,
Der Arbeitgeber hat in denen Staaten, in denen er keine Schutzrechte erwerben will, diese dem Arbeitnehmer freizugeben.
Der Arbeitnehmer meldet die Erfindung im Ausland mit einem eigenen Anspruchkatalog an, der nicht nur eine Vorrichtung zur Herstellung des Produkts (Patent Arbeitgeber), sondern auch das Produkt an sich schützt (Patent Arbeitnehmer). Hat der Arbeitgeber immer noch ein Benutzungsrecht in den Ländern, in denen der Arbeitnehmer ein Patent erteilt bekommen hat, was den Verkauf des Produkts beinhaltet?
Gibt es hierzu Rechtssprechungen?
Vielen Dank
Der Arbeitgeber hat in denen Staaten, in denen er keine Schutzrechte erwerben will, diese dem Arbeitnehmer freizugeben.
Der Arbeitnehmer meldet die Erfindung im Ausland mit einem eigenen Anspruchkatalog an, der nicht nur eine Vorrichtung zur Herstellung des Produkts (Patent Arbeitgeber), sondern auch das Produkt an sich schützt (Patent Arbeitnehmer). Hat der Arbeitgeber immer noch ein Benutzungsrecht in den Ländern, in denen der Arbeitnehmer ein Patent erteilt bekommen hat, was den Verkauf des Produkts beinhaltet?
Gibt es hierzu Rechtssprechungen?
Vielen Dank