Patentarius
Schreiber
Hallo Allerseits,
nach eingehender Literaturrecherche konnte ich eine Frage noch immer nicht zu meiner Zufriedenheit lösen.
Kurz zum Sachverhalt:
Nach dem Anmeldetag eines Patents und vor dessen Erteilung kommt es zu einer Gesetzesänderung (Einführung des § 1a ins PatG). Eine Übergangsbestimmung gibt es nicht.
Die Frage lautet nun wie folgt:
Welches Recht ist für das Erteilungsverfahren anzuwenden?
Vielen Dank,
Patentarius
nach eingehender Literaturrecherche konnte ich eine Frage noch immer nicht zu meiner Zufriedenheit lösen.
Kurz zum Sachverhalt:
Nach dem Anmeldetag eines Patents und vor dessen Erteilung kommt es zu einer Gesetzesänderung (Einführung des § 1a ins PatG). Eine Übergangsbestimmung gibt es nicht.
Die Frage lautet nun wie folgt:
Welches Recht ist für das Erteilungsverfahren anzuwenden?
Vielen Dank,
Patentarius