pak
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
wir haben den Fall, dass unsere Mandantin einen durch ein EP-Patent (bereits in DE validiert) geschütztes Produkt in DE verletzt.
Der Gegenstand des Streitpatents betrifft eine Vorrichtung (Vorrichtungsanspruch) enthält jedoch auch den Verwendungszweck. Nun habe ich einen Stand der Technik recherchiert, der alle Merkmale der Vorrichtung offenbart, wobei die recherchierte Vorrichtung grundsätzlich auch derart ausgebildet ist, um zu dem im Streitpatent genannten Zweck verwendet zu werden. Allerdings ist diese Verwendung nicht im Stand der Technik offenbart.
Daher meine Frage:
Wenn wir den Vorrichtungsanspruch im Nichtigkeitsverfahren platt machen, kann der Patentinhaber sich dann grundsätzlich noch auf einen Verwendungsanspruch (Verfahrensanspruch) zurückziehen, selbst wenn vorher kein Verfahrensanspruch in dem Streitpatent enthalten war ?
Danke für Eure Hinweise
pak
wir haben den Fall, dass unsere Mandantin einen durch ein EP-Patent (bereits in DE validiert) geschütztes Produkt in DE verletzt.
Der Gegenstand des Streitpatents betrifft eine Vorrichtung (Vorrichtungsanspruch) enthält jedoch auch den Verwendungszweck. Nun habe ich einen Stand der Technik recherchiert, der alle Merkmale der Vorrichtung offenbart, wobei die recherchierte Vorrichtung grundsätzlich auch derart ausgebildet ist, um zu dem im Streitpatent genannten Zweck verwendet zu werden. Allerdings ist diese Verwendung nicht im Stand der Technik offenbart.
Daher meine Frage:
Wenn wir den Vorrichtungsanspruch im Nichtigkeitsverfahren platt machen, kann der Patentinhaber sich dann grundsätzlich noch auf einen Verwendungsanspruch (Verfahrensanspruch) zurückziehen, selbst wenn vorher kein Verfahrensanspruch in dem Streitpatent enthalten war ?
Danke für Eure Hinweise
pak