grond
*** KT-HERO ***
Der Verwaltungsrat hat neue Anspruchsgebühren beschlossen. Die bisher geltende Regel (45 EUR pro Anspruch bei mehr als zehn Ansprüchen) wird ab April 2009 geändert:
ab dem 15. Anspruch werden für jeden weiteren Anspruch 200 EUR fällig,
ab dem 50. Anspruch werden für jeden weiteren Anspruch 500 EUR fällig.
Ich find's super, das wird die Auslandskollegen, die ihre aufgeblähten Anspruchssätze unbedingt eingereicht sehen wollen, etwas belehrbarer machen...
ab dem 15. Anspruch werden für jeden weiteren Anspruch 200 EUR fällig,
ab dem 50. Anspruch werden für jeden weiteren Anspruch 500 EUR fällig.
Ich find's super, das wird die Auslandskollegen, die ihre aufgeblähten Anspruchssätze unbedingt eingereicht sehen wollen, etwas belehrbarer machen...