Fip
*** KT-HERO ***
Es ist ja seit der Einführung der Anspruchsgebühren in DE (genauer: seitdem die Anmeldegebühr von der Anzahl der Ansprüche abhängig ist) so, dass bei Einleitung der nationalen Phase DE aus einer internationalen Anmeldung die Anmeldegebühr innerhalb der 30-Monatsfrist in der Höhe zu entrichten ist, die die Anzahl der Ansprüche der internationalen Anmeldung wiederspiegelt. Eine Reduzierung der Anspruchszahl bringt keine Ersparnis, sondern eine reduzierte Zahlung führt sogar dazu, dass die Anmeldung als zurückgenommen gilt, weil die Anmeldegebühr nicht fristgerecht entrichtet wurde.
Dies gilt zumindest für PCT/EP, PCT/US, PCT/JP etc. Was aber ist mit PCT/DE (DE ist Anmeldeamt).
Angenommen, die PCT/DE hat 20 Ansprüche, muss ich dann bei Einleitung der regionalen Phase auch 10 x EUR 20,- zustätzlich zahlen oder kann ich mich wegen IntPatÜG Art III § 4 (2) S.2 entspannt zurücklehnen? Wenn dem so ist, kennt jemand eine dies bestätigende Literaturstelle?
Um das Ganze noch komplizierter zu machen: Was passiert, wenn ich im Laufe des Erteilungsverfahrens vor dem DPMA die Zahl der Ansprüche auf 30 hochschraube?
Dies gilt zumindest für PCT/EP, PCT/US, PCT/JP etc. Was aber ist mit PCT/DE (DE ist Anmeldeamt).
Angenommen, die PCT/DE hat 20 Ansprüche, muss ich dann bei Einleitung der regionalen Phase auch 10 x EUR 20,- zustätzlich zahlen oder kann ich mich wegen IntPatÜG Art III § 4 (2) S.2 entspannt zurücklehnen? Wenn dem so ist, kennt jemand eine dies bestätigende Literaturstelle?
Um das Ganze noch komplizierter zu machen: Was passiert, wenn ich im Laufe des Erteilungsverfahrens vor dem DPMA die Zahl der Ansprüche auf 30 hochschraube?