DE Anmeldung zum Amtsjahr

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Wann und wie erfolgt die Anmeldung zum Amtsjahr?

Muss Hagen schon bestanden sein?

Welche Termine gibt es? (01.10.2010?)

Danke für die Hilfe

alex
 

Patentier

Vielschreiber
§ 20 II der Ausbildungs- und Prüfungsordnung besagt, dass der Antrag auf Ausbildung beim DPMA und beim BPatG spätestens drei Monate vor dem Ende der Ausbildung beim Patentanwalt oder Patentassessor beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markeamts einzureichen ist.

Ich meine, dass auf diese Frist auch in einem frühen Schreiben des DPMA hingewiesen wurde (Zulassungsbescheid?).
 

Patentier

Vielschreiber
Die Hagen-Ausbildung muss nicht abgeschlossen sein. Eine entsprechende Regelung findet sich nicht im Gesetz. Interessant ist hier auch der § 20 IV APrO sein, der die Zusage allein an den voraussichtlich erfolgreichen Abschluss der Ausbildung beim Patentanwalt oder Patentassessor knüpft.

Ferner weiß ich von Kandidaten, die ihr Hagen-Studium erst in der Münchener Zeit beendet haben. Es mag jedoch so sein, dass man sich erklären muss, wenn man die Münchener Zeit vor der Beendigung des Hagen-Studiums beginnen will.
 
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