AW: Anmelder/Inhaber/Erfinder von Patenten
... oder ein Blick in den Kommentar von Mes zum PatG, 3. Auflage von 2011, Randnummer 12 zu § 34, vielleicht ergänzt durch einen Blick auf Randnummer 2 zu § 6 ...
Letzteres ist immer wieder eine geeignete Diskussionsgrundlage für die Frage, ob und ggf. warum eigentlich ein Erfinder eine natürliche Person sein muss. Schließlich hat es auch schon andere Auffassungen gegeben:
1. wird insbesondere zwischen 1930 und 1990 auch die Meinung vertreten, ein Kollektiv könne Erfinder sein (also nicht eine Gemeinschaft oder BGB-Gesellschaft oder so aus mehreren Personen, sondern die Gruppe als solche), das könnte gerade in Zeiten von Wikipedia oder dict.cc auch mal wieder ein Ansatz werden,
2. wird zumindest seit Isaac Asimov und Stanislaw Lem auch künstliche Intelligenz als Urheber oder Quelle für Erfindungen ins Spiel gebracht.
Beides sind aber eher Themen für eine entspannte Gesprächsrunde am späten Abend mit viel Rotwein bei gleichzeitigem Zugriff auf einschlägige Literatur.
Frohes Schaffen
Blood für PMZ