DE Anmelder/Inhaber von Patenten

Pimpek

Vielschreiber
Im Markengesetz steht in § 7, wer genau Inhaber einer Marke sein darf. Gibt es das auch im Patentgesetz? Habe dazu nichts gefunden.
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Pimpek,

die ausdrückliche Regelung in §7 MarkenG ist wohl der Tatsache geschuldet, dass die Marke früher an einen Geschäftsbetrieb gebunden war. Im Patentgesetz selbst kenne ich keine ausdrückliche Regelung. Vielleicht hilft die Patentverordnung §4(2)Nr.1 weiter ...

Gruß

pak
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
AW: Anmelder/Inhaber/Erfinder von Patenten

... oder ein Blick in den Kommentar von Mes zum PatG, 3. Auflage von 2011, Randnummer 12 zu § 34, vielleicht ergänzt durch einen Blick auf Randnummer 2 zu § 6 ...

Letzteres ist immer wieder eine geeignete Diskussionsgrundlage für die Frage, ob und ggf. warum eigentlich ein Erfinder eine natürliche Person sein muss. Schließlich hat es auch schon andere Auffassungen gegeben:

1. wird insbesondere zwischen 1930 und 1990 auch die Meinung vertreten, ein Kollektiv könne Erfinder sein (also nicht eine Gemeinschaft oder BGB-Gesellschaft oder so aus mehreren Personen, sondern die Gruppe als solche), das könnte gerade in Zeiten von Wikipedia oder dict.cc auch mal wieder ein Ansatz werden,

2. wird zumindest seit Isaac Asimov und Stanislaw Lem auch künstliche Intelligenz als Urheber oder Quelle für Erfindungen ins Spiel gebracht.

Beides sind aber eher Themen für eine entspannte Gesprächsrunde am späten Abend mit viel Rotwein bei gleichzeitigem Zugriff auf einschlägige Literatur.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

lioness

SILBER - Mitglied
Lieber Pimpek,

§ 6 PatG sagt: "Das Recht auf das Patent hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger".
Beschränkungen würden sich dann nur ergeben wenn bestimmte Personen keine Inhaber von Rechten sein dürften. Das bemisst sich nach nach gesonderten Rechtsvorschriften, die im Einzelfall zu prüfen wären.

Gruß Lioness
 
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