Anm. zur europ. Eig.prüfung nach VEP Art.10(2)ii

Birgit

Vielschreiber
Patent24 schrieb:
In meinem Fall war ich alleiniges Mitglied der Patentabteilung. Die Bestätigung des Geschäftsführers reichte aus um zur EQE zugelassen zu werden. Das ganze war 2006, also noch nicht so lange her.
Hallo Patent24,

das ist interessant. Nach Art. 10 (2) iii nehm ich mal an? Du hattest keine Vollmacht, oder?
 

Kandidatenschwämme

SILBER - Mitglied
Reptil schrieb:
Oder wenn Du es noch abgefahrener haben willst:
Ich kenne jemanden, der in den Jahren 1999 - 2001 als Doktorand mehrere Patente angemeldet hat, wovon einige in DE erteilt wurden, andere international anhängig sind. Seitdem hat der Betreffende, in seiner Freizeit arbeitend, in unregelmäßigen Abständen theoretische Verbesserungen an seinem System beim DPMA angemeldet, die letzte im Sommer 2007. Der Betreffende ist jetzt selbständig als très petit Unternehmensberater.
  • Wenn die Zeichnung eines Geschäftsführers oder Inhabers ausreicht, müßte man sich eigentlich doch auch einfach anmelden können, wenn man selber Geschäftsführer oder Inhaber ist.
  • In diesem Fall kann er sogar patentrechtliche Tätigkeit geltend machen.
Könnte vielleicht sogar klappen. Frag einfach das Prüfungsamt, die helfen Deinem Kollegen gerne weiter.

Reptil schrieb:
Generell, ab wievielen Anmeldungen pro Jahr würden Ali & Fatima denn anerkannt?
Frag einfach das Prüfungsamt, die helfen Dir gerne weiter.
Die VEP gibt hierüber keinen Aufschluß.
Obwohl ich mir damals für die EQE auch die Anzahl meiner Einsprüche, Patentanmeldungen und Bescheidserwiderungen bestätigen lassen musste, aber da kamen keine Rückfragen.
Und eine fixe Zahl braucht es nicht- wenn einer angeblich Leiter einer Patentabteilung eines Unternehmens war, welches aber gar keine Patente besitzt, dann könnte man ja auch mal nachfragen, ob man denn ein paar Aktenzeichen genannt bekommen könnte.

Reptil schrieb:
Ich dachte immer, iudex non calculat.
Spätestens beim Erstellen der Rechnungen merkt auch der Jurist, dass sein Mathematikunterricht nicht vergebens war.

Reptil schrieb:
Vom Fälschen einer Urkunde ist die Erklärung, daß man jahrelang eine Patentabteilung geleitet und bloß nichts zuwege gebracht habe, IMHO meilenweit entfernt...
Ich habe es aber so verstanden, dass einer die Bescheinigung bekommt, ohne in der Tat in der Patentabteilung gearbeitet zu haben und ohne dass das Unternehmen (=Dönerbude) überhaupt eine solche hat.
 
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