Angestellter Deutscher Patentanwalt

franzp

GOLD - Mitglied
Hallo,

ich stelle immer wieder fest, dass es in der Industrie angestellte deutsche Patentanwälte gibt, welche zusätzlich einen Kanzleisitz haben. Kann mal jemand erklären was da der Hintergrund ist
(habe gehört das hinge mit der Kammer zusammen) ?

Auch ist mir der Unterschied zwischen einem angestellten Patentanwalt und eines Syndikuspatentanwalt unklar.

Bedeutet das dann, dass der Angestellte Patentanwalt wie ein freier Patentanwalt beliebiege
Mandaten neben seiner angestellten Tätigkeit vertreten darf, auch wenn das thematisch mit den
Interessen des Arbeitgebers kollidiert ?

Kann jemand etwas dazu sagen ?
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
ich stelle immer wieder fest, dass es in der Industrie angestellte deutsche Patentanwälte gibt, welche zusätzlich einen Kanzleisitz haben. Kann mal jemand erklären was da der Hintergrund ist
(habe gehört das hinge mit der Kammer zusammen) ?

Das hängt eher nicht an der Patentanwaltskammer. Es gibt da nämlich einen PAO § 26. Allerdings: Wer Patentanwalt ist, ist auch Mitglied der Patentanwaltskammer, und umgekehrt. Und die passt darauf auf, dass die PAO eine gewisse Bedeutung in unserem Berufsleben hat. Also gibt es da doch einen Zusammenhang. Das ist übrigens alles Thema von möglichen Prüfungsfragen in der Patentanwaltsprüfung, bis dahin sollte man sich ein gewisses Bild gemacht haben.

Auch ist mir der Unterschied zwischen einem angestellten Patentanwalt und eines Syndikuspatentanwalt unklar.

Bedeutet das dann, dass der Angestellte Patentanwalt wie ein freier Patentanwalt beliebiege
Mandaten neben seiner angestellten Tätigkeit vertreten darf, auch wenn das thematisch mit den
Interessen des Arbeitgebers kollidiert ?

Kann jemand etwas dazu sagen ?
Ein Blick auf PAO § 39a Absatz 4 ist hier schon für die Korrektur der unrichtigen Darstellung zu den freien Patentanwälten hilfreich. Ein weiterer Blick in Deinen Arbeitsvertrag wäre auch angebracht, was die Angestelltentätigkeit betrifft.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ.
 
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