DE Angestellte Patentanwälte als eingetragene Vertreter beim DPMA

Smith-O

SILBER - Mitglied
In einigen deutschen Kanzleien sind die angestellten Patentanwälte, die nicht Partner sind, im Verzeichnis der deutschen Patentanwälte unter der Kanzleiadresse ihres Arbeitgebers, aber mit dem Zusatz "c/o" eingetragen. Die Partner sind jeweils unter der Kanzleiadresse ohne "c/o" eingetragen (siehe z.B. die Partnern und angestellten PAs von Hoffmann Eitle).

Das "c/o" symbolisiert dabei offensichtlich die Tatsache, dass die angestellten Patentanwälte ihren "freien Beruf" in ihrer eigenen ein-Mann-Kanzlei unter der Adresse (aber nicht als Teil) des Arbeitgebers pro-forma ausüben (ohne dabei allerdings jemals Umsatz zu machen).

Ich stelle mir die Frage, ob solche nicht-Partner-PAs als Vertreter eines Mandanten ihres Arbeitgebers im DPMA-Register eingetragen werden können, oder ob der Eintrag des nicht-Partner-PAs als Vertreter nicht strenggenommen ein Mandatsverhältnis zwischen der ein-Mann-Kanzlei des angestellten PAs und dem Mandanten anzeigen würde.

Versteht jemand dieses Problem?

Hat jemand eine Antwort oder Meinung?

Danke!
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Ich verstehe Deine Problematik und ich tendiere zu nein. Formal müsste nach meiner Auffassung die Vertretung ein Partner übernehmen, der dann im Einzelfall (Bescheid etc.) eine Untervollmacht an den "externen" angestellten PA ausstellt.

Wie gesagt meine pers. Meinung.

LG
 

Smith-O

SILBER - Mitglied
Ich verstehe Deine Problematik und ich tendiere zu nein. Formal müsste nach meiner Auffassung die Vertretung ein Partner übernehmen, der dann im Einzelfall (Bescheid etc.) eine Untervollmacht an den "externen" angestellten PA ausstellt.

Danke!

Die weitergehende Frage wäre dann: Dürfen angestellte Patentanwälte ohne Weiteres Eingaben ans DPMA (unter dem Briefkopf des Arbeitgebers) unterschreiben, oder muss ein Partner unterschreiben?
 
Oben