Anfängerfragen

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Florian

Guest
Hallo!

Ich habe 3 Fragen die, wie ich hoffe, leicht von euch "alten Hasen" zu beantworten sind:

1. Wie gut müssen die Englischkenntnisse sein um als PAK bestehen zu können? Reicht mein (angestaubtes) Abiturenglisch?

2. Ich habe hier im Forum etwas über Übersetzungen gelesen: gehören diese zur normalen Arbeit eines Kandidaten oder ist so etwas eher "exotisch"? (Ich stelle mir eine gelungene Übersetzung einer deutschen Patenschrift ins Englische recht kompliziert vor)

3.Ich habe von einem Bekannten gehört man benötigt 4(!) Jahre Berufserfahrung um als PAK starten zu können, hier im Kandidatentreff ist aber nur von 1 Jahr praktischer Tätigkeit die rede. Was ist also richtig?

Danke im vorraus und frohe Festtage!

Flo
 
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Fortgeschrittener

Guest
zu 1: Englischkenntnisse

Man sollte Routine im Lesen englischer Texte haben. Auch das Verfassen englischer Schriftsätze sowie Telefonate in englischer Sprache sollten kein Problem darstellen.

zu 2: Übersetzungen

In der Regel sind englische Texte ins Deutsche zu übersetzen.

zu 3: praktische Tätigkeit

Es wird 1 Jahr praktische technische Tätigkeit gefordert.
 
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Softie

Guest
Fortgeschrittener schrieb:
zu 1: Englischkenntnisse
Man sollte Routine im Lesen englischer Texte haben. Auch das Verfassen englischer Schriftsätze sowie Telefonate in englischer Sprache sollten kein Problem darstellen.
Nur so mal als Einschätzung für Dich, Florian:
In meiner Kanzlei sind etwa drei Viertel der Schriftsätze und Schreiben, die ich abzufassen habe, auf Englisch.
Und wenns ganz besonders schlimm ist, dann handelt es sich um japanisches "Englisch"... ;-)
 
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GAST_DELETE

Guest
Sehr gutes und verhandlungssicheres Englisch ist meiner Ansicht nach ein Muss. Zumindest bei unseren US Mandanten ist bei wichtigen Verhandlungen jemand aus USA mit dabei und Verhandlungssprache (beim EPA) ist dann oft auch Englisch.
 
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GAST_DELETE

Guest
Softie schrieb:
Nur so mal als Einschätzung für Dich, Florian:
In meiner Kanzlei sind etwa drei Viertel der Schriftsätze und Schreiben, die ich abzufassen habe, auf Englisch.
Und wenns ganz besonders schlimm ist, dann handelt es sich um japanisches "Englisch"... ;-)
Hilf mir mal auf die Sprünge: Du sprichst von 3/4 der Dokumente, die Du abzufassen hast. Wie können die dann in japanischem Englisch sein? Übersetzt Du sie erst in Japanisch und dann von da aus in Englisch?

Ich habe das Gefühl, in diesem Thread wird mal wieder ein bißchen FUD (Fear, Uncertainty, Doubt) gestreut. So schlimm ist das englische Aufkommen nun auch nicht. Außerdem: Normalerweise hat man doch an der Uni auch einige bis viele englische Aufsätze gelesen. N'est-ce pas?
 
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GAST_DELETE

Guest
N'est-ce pas?

Toll, dass Du auch noch Französisch kannst!
Frage war, ob angestaubtes Schulenglisch reicht.
Antwort: bei unserer Kanzlei nicht.
Gibt es noch viele Kanzleien, die überwiegend deutsche Patente / Mandanten bearbeiten? Wohl eher nicht
 
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Gast999

Guest
Ich glaube, daß Softie meinte, daß 3/4 der Schreiben japanische Mandanten betreffen und die haben eben einen teils grausamen englischen Sprachstil, den man erstmal verstehen muß. Vergiß nicht, daß Du mit denen in einer Drittsprache kommunizierst. Natürlich verfaßt Du selbst keine japanischen Dokumente.

Wegen der Englischkenntnisse möchte ich noch sagen, daß es m.E. für das Patentenglisch wenig bringt, daß man englische Aufsätze während des Studiums gelesen hat. Patentenglisch ist eine andere Welt. Auch ausdrücken solltest man sich auf englisch können, wegen Anhörungen, Gesprächen mit ausländischen Mandanten, US-PAs usw.

Das nötige Englisch lernst man aber meist im Job und Spracherfahrungen kann man ja über Kurse verbessern (wenn man will). Voraussetzung ist daher zumindest ein gewisses Talent im Erlernen der englischen Sprache oder des Erweiterns der Sprachkenntnisse.

Also bei uns (Großkanzkei) ist Englisch sehr wichtig, aber man sollte davor keine Furcht haben, man lernt es einfach "on the job".

Von FUD sehe ich da in diesem Thread nix.

Florian: HTH
 
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Gast999

Guest
@Gäste: Wäre es möglich, eindeutige Nicks zu verwenden? Meiner ist zwar auch nicht kreativ, aber zumindest eindeutig.
 
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Robby

Guest
Bei mir ists so:

Englische Texte lesen: oft (auch ins Deutsche übersetzen muss man in einigen Kanzleien, s. andere Threads)

Englische Texte schreiben: mach ich so gut wie nie, wir haben kaum englisch-sprachige Akten. Ist aber eh immer das gleiche Kauderwelsch und kann schnell erlernt werden.

zu Japan: Die Japaner melden bei uns oft direkt ohne EP an, das ist dann eh deutsch.

Verhandlungen: Meine Chefs reden einfach Deutsch in den EPA-Verhandlungen mit Verhandlungssprache Englisch. Muss nur vorher beantragt werden, dann sitzen die Dolmetscher da. Und bei französichen Verhandlungen sowieso. Oft ist der Schriftführer und der Anwalt der anderen Seite auch noch Deutscher, dann gehts nach kurzer englischer Einführung ganz auf deutsch.

Fazit: Mach Dir um Englisch keine Sorgen, das lernst Du dann schon wieder und such Dir nach Möglichkeit eine Inlands-Mandanten-lastige Kanzlei (dazu würde ich auch aus anderen Gründen raten).

Und: Wichtiger als der letzte Englisch-Schliff sind meiner Meinung nach zusätzliche Französisch-Grundkenntnisse: Da hab ich immer wieder Anwälte in Verhandlungen straucheln sehen, wenn französische Entgegenhaltungen behandelt wurden. Das sieht dann bei EPA-Verhandlungen gar nicht gut aus (Amtssprache), besonders wenn Franzosen die Entscheidungen treffen....
 
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Jaques C.

Guest
Ja genau, zumindest grundlegende Französisch-Kenntnisse sind nicht verkehrt. Es kommt mitunter vor, dass sogar das DPMA bei der Recherche mal eine französische Druckschrift auftischt. Bei EP und auch im Prüfungsbescheid hatte ich das auch schon. Meist gibt es dann leider auch keine zugehörige Patentfamilie, in der auch eine englische oder gar deutsche Version dabei ist.
 
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Softie

Guest
Jaques C. schrieb:
Ja genau, zumindest grundlegende Französisch-Kenntnisse sind nicht verkehrt. Es kommt mitunter vor, dass sogar das DPMA bei der Recherche mal eine französische Druckschrift auftischt. Bei EP und auch im Prüfungsbescheid hatte ich das auch schon. Meist gibt es dann leider auch keine zugehörige Patentfamilie, in der auch eine englische oder gar deutsche Version dabei ist.
Gut, aber uns werden vom DPMA/EPA häufig auch japanische Druckschriften entgegengehalten, ohne daß ich die tiefere Neigung verspüre, deshalb Japanisch zu lernen!

Und auch das Argument mit der Amtssprache halte ich nicht für zwingend: Ich hab schon etliche Widersprüche vor dem HABM durchgefochten, ohne daß ich Italienisch oder Spanisch verhandlungssicher beherrsche...

Bei uns ist und bleibt Englisch die Sprache Nr. 1, wir (=kleinere Kanzlei) haben viele Mandate aus US und JP, für die uns die Anmelder jeweils den englischen Text übersenden und sämtlichen Schriftverkehr mit dem EPA natürlich in Englisch haben wollen!

Bis jetzt habe ich es einzig und allein in Industriepatentabteilungen erlebt, daß nur geringe Englischkenntnisse erforderlich waren. Daher finde ich Dein Posting recht interessant, Robby, da ich so ein wenig über meinen Tellerrand schauen kann. Bist du in einer größeren oder eher in einer kleineren Kanzlei?
 
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FUD-Gast

Guest
Gast schrieb:
N'est-ce pas?

Toll, dass Du auch noch Französisch kannst!
Ja, ne wahr? Kann man vor dem EPA manchmal brauchen.


Gast schrieb:
Gibt es noch viele Kanzleien, die überwiegend deutsche Patente / Mandanten bearbeiten? Wohl eher nicht
Ja, mein Lieber, da frag' ich mich, weshalb das nicht so sein sollte. Man kann alles Wichtige in deutscher Sprache einreichen: PCT, EP, DE. Für US braucht man halt einen Übersetzer (oder macht es selbst, ist doch egal, ob man von einer englischen Ur-Anmeldung ins Deutsche übersetzt oder umgekehrt). Für JP braucht man eh einen Übersetzer, ebenso für CN.

Was war das noch, was ein Kandidat alles braucht? Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Auslandserfahrung, 10 Jahre Berufserfahrung, perfektes Englisch, fließendes Altgriechisch, keine Freizeit, keine Urlaubsansprüche, nichts zu essen. Ach, das Leben kann so schön sein für einen Ausbilder - und für Leute, die gerne Schauermärchen erzählen.
 
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Fritz

Guest
Robby schrieb:
Französisch-Grundkenntnisse
Im Patentwesen kommt man leider mit Grundkenntnisse in keiner Sprache sehr weit, jedenfalls nicht in der Situation, die Du beschreibst. Patent-Französisch ist komplex (und oft altertümlich), und viele französische Patentanwälte pflegen (absichtlich ??) einen Kanzleistil, der auch professionellen Übersetzern einiges zu knacken gibt. Ich kenne einen, den ich regelmässig in mündlichen Verhandlungen treffe, der in seinen Schriftsätzen die Leute mit Wortspielen, die absichtlich Missverständnisse erzeugen, auf die Palme bringt : so nach dem Motto ".. et par conséquent, le manque d'activité inventive est patent".
Nun, Patent-Deutsch ist oft kaum auch nicht gerade ein Muster an Klarheit.

Grundkenntnisse ermöglichen es, rasch festzustellen, ob ein Dokument fachlich relevant sein könnte. Für irgendwelche faktuellen Feststellungen oder rechtlichen Schlussfolgerungen braucht es sehr viel mehr.
 
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Gast999

Guest
FUD-Gast: Also ein Schauermärchen finde ich es nicht, wenn man viele ausländische Mandanten hat. Mit denen kommuniziert man halt zu 99% in Englisch.

Wenn Du es selbst n icht brauchst, dann ist das schön für Dich, aber verallgemeinern kannst Du das nicht.

Und keiner will hier jemanden den Job madig reden, es geht nur darum, festzuhalten, daß es ganz ohne Englisch meist nicht geht.

Florian wollte schließlich wissen, ob sein Schulenglisch ausreicht und soweit ich mich entsinnen kann, habe ich ihm gesagt, daß m an es im Job lernen kann, oder?

Also was soll dieses FUD-Gelaber (ich entschuldige mich gleich hier für den Ausdruck).
 
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GAST_DELETE

Guest
Gibt es noch viele Kanzleien, die überwiegend deutsche Patente / Mandanten bearbeiten? Wohl eher nicht
Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, das es sehr wohl solche Kanzleien gibt. Allerdings melden deutsche Mandanten ja mitunter auch im Ausland an, so dass man mit den ausländischen Korrespondenzanwälten eben manchmal auch in Englisch korrespondieren muss. Häufig kann man zwar auch in deutsch korrespondieren, wenn man sich aber dann mal anschaut, was aus den schönen Argumenten nach der Übersetzung geworden ist, lässt man das lieber sein.

Die Arbeit der chinesichen oder japanischen Korrespondenzanwälte kann allerdings auch nicht kontrollieren. Deshalb kommt man mit mittelmäßigen Englisch- und Französischkenntnissen in solchen Kanzleien wohl auch gut durch (was man auch an dem ein oder anderen Seniorpartner sieht).
 
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GAST_DELETE

Guest
and FUD Gast:
Man kann alles Wichtige in deutscher Sprache einreichen: PCT, EP, DE

Klar kann man das generell machen (lach!), aber bei Mandanten aus USA nur ein paar mal.
Witzig wäre, die US-Anmeldung auf Deutsch am EPA einreichen, damit eine Verhandlung dann auch in deutscher Sprache stattfindet. Wenn der Mandant dann die ganze Kommunikation mit dem EPA auf Deutsch bekommt oder feststellen, dass der Anwalt, wenn er ihn mal zu einer Verhandlung in Englisch begleitet, eine Übersetzer braucht, wird er sich fragen, ob er nicht bei einer Kanzlei in London besser aufgehoben ist.
 
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Robby

Guest
@Fritz: Die Probleme, die ich bis jetzt mit französichen Entgegenhaltungen erlebt habe, liefen alle nach dem gleichen Muster ab: Anwalt behauptet fälschlicherweise Merkmal X steht nicht in Dokument Y drin (und glaubt auch noch dran). Und jedesmal hätte ihm ein Grundwortschatz (bzw. mein Wortschatz, 5 Jahre Französich in der Schule) genügt, um zu erkennen, dass Merkmal X eben doch in Dokument Y drin steht. Mit Französisch als Verfahrenssprache habe ich keine Erfahrung, die von dir zitierte Stelle stammt wohl aus einem Schriftsatz für ein solches Verfahren. Das ist dann natürlich was für Spezialisten, kommt aber in der Praxis höchst selten vor.
 
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grond

Guest
Fritz schrieb:
Im Patentwesen kommt man leider mit Grundkenntnisse in keiner Sprache sehr weit,
[...]
Grundkenntnisse ermöglichen es, rasch festzustellen, ob ein Dokument fachlich relevant sein könnte. Für irgendwelche faktuellen Feststellungen oder rechtlichen Schlussfolgerungen braucht es sehr viel mehr.
Du sagst es am Ende doch selber: Stand der Technik kann man mit Grundkenntnissen häufig schon richtig beurteilen, schwierigere Dinge selbstredend nicht. Wenn ich aber für einen Recherchenbericht wegen einer französischen Entgegenhaltung einen Übersetzer beauftragen muss oder gegenüber dem Mandanten meine mangelnde Fähigkeit eingestehen muss, die Relevanz dieses Dokumentes zu beurteilen, dann ist das ein erheblicher Nachteil.

Also nutzen Grundkenntnisse im Französischen oder einer anderen romanischen Sprache eine ganze Menge. Ich kann zwar quasi kein Französisch, meine Kenntnisse des Spanischen (aufbauend auf einem Großen Latinum) ermöglichen mir aber durchaus, eine französische Entgegenhaltung durch die Methode des scharfen Hinguckens zu enträtseln.

Es ist also alles andere als vermessen zu behaupten, Grundkenntnisse im Französischen würden nicht schaden.
 
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Fritz

Guest
grond schrieb:
Du sagst es am Ende doch selber: Stand der Technik kann man mit Grundkenntnissen häufig schon richtig beurteilen, schwierigere Dinge selbstredend nicht.
Das habe ich so nicht gesagt. Um den Stand der Technik zu beurteilen, muss man oft ganz genau verstehen, was dasteht. Ich meinte, dass Grundkenntnisse es oft erlauben, ein Dokument als wahrscheinlich irrelevant auszuscheiden, oder als relevantëinzistufen und dann die entsprechenden Passagen (und nicht unbedingt das ganze Dokument) übersetzen zu lassen. Das bringt durchaus schon was, reicht aber nicht.
grond schrieb:
Also nutzen Grundkenntnisse im Französischen oder einer anderen romanischen Sprache eine ganze Menge. Ich kann zwar quasi kein Französisch, meine Kenntnisse des Spanischen (aufbauend auf einem Großen Latinum) ermöglichen mir aber durchaus, eine französische Entgegenhaltung durch die Methode des scharfen Hinguckens zu enträtseln.

Es ist also alles andere als vermessen zu behaupten, Grundkenntnisse im Französischen würden nicht schaden.
Ich weiss, dass fast alle, die das Grosse Latinum haben darauf sehr stolz sind und dann glauben, diesen Aufwand dann durch praktischen Nutzen rechtfertigen zu müssen. Darüber kann man geteilter Meinung sein. (Ich habe es auch, dises grosse Latinum, aber wäre froh gewesen, ich hätte in dieser Zeit was Nützliches gelernt, wie z.B. Russisch !). Dass das einen aber in die Lage versetzt irgendwelche romanische Sprachen zu lesen, halte ich für einen Mythos, wenn man sich nicht mit Oberflächlichkeiten begnügen will. So wie man als Deutscher auch nicht so einfach einen niederländischen Text lesen kann : man kann sehen, um was es geht, man kann einiges erraten, aber viel weiter geht das nicht.
 
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grond

Guest
Fritz schrieb:
Ich weiss, dass fast alle, die das Grosse Latinum haben darauf sehr stolz sind und dann glauben, diesen Aufwand dann durch praktischen Nutzen rechtfertigen zu müssen.
Ich bin darauf nicht stolz. Ich habe in der 5. Klasse meine erste Fremdsprache nicht selbst gewählt und es dann eben aussitzen müssen. Und ich habe es gehasst. Tatsächlich hat sich der Aufwand aber doch etwas ausgezahlt. Ich habe z.B. in nur zwei Jahren fließend Spanisch gelernt, wobei mir viele Vokabeln und die grammatikalischen Konzepte des Lateinischen sehr geholfen haben. Dasselbe traue ich mir mit jeder anderen romanischen Sprache zu. Zugegeben: ich hätte in den sieben Jahren Latein auch gleich Spanisch lernen können, weshalb ich Latein nicht unbedingt als sinnvolle Fremdsprache ansehe.


Fritz schrieb:
Darüber kann man geteilter Meinung sein. (Ich habe es auch, dises grosse Latinum, aber wäre froh gewesen, ich hätte in dieser Zeit was Nützliches gelernt, wie z.B. Russisch !). Dass das einen aber in die Lage versetzt irgendwelche romanische Sprachen zu lesen, halte ich für einen Mythos, wenn man sich nicht mit Oberflächlichkeiten begnügen will.
Den Mythos sehe ich allein durch meinen Vater widerlegt: der "spricht" berufsbedingt Latein, sonst keine lebendige Sprache wirklich, übersetzt aber für eine wissenschaftliche Zeitschrift Texte aus dem Englischen, Portugiesischen, Spanischen, Italienischen, Französischen, Niederländischen und notfalls sogar aus dem Schwedischen und dem Russischen. Natürlich benutzt er dabei oft genug ein Wörterbuch und ist selbst Fachmann in der Wissenschaft, um die es geht.


Fritz schrieb:
So wie man als Deutscher auch nicht so einfach einen niederländischen Text lesen kann : man kann sehen, um was es geht, man kann einiges erraten, aber viel weiter geht das nicht.
Wenn man als Patentanwalt oder Kandidat sich hauptsächlich um Mandate auf dem eigenen wissenschaftlichen Fachgebiet kümmert, dann geht es sogar recht gut. Natürlich gibt es dabei immer eine Grenze.
 
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