Allg. Anerkennung Mutterschutz / Elternzeit im Rahmen der Ausbildung (EPA/DPMA)?

aubi

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Hallo, nachdem ich im Forum keine aktuelle Infos zu der Frage fand, inwiefern Mutterschutz (6 Wo. vor Geburt & 8 Wo. nach Geburt) und Elternzeit zur Ausbildungszeit angerechnet werden, habe ich beim DPMA/EPA angerufen und folgende Infos herausbekommen:

für Kandidatinnen beim DPMA (*vor* dem Amtsjahr gem. PatAnwAPO §7(1)Nr. 1):
-Mutterschutz wird vollständig angerechnet, d.h. Ende der 26 Monate verschiebt sich nicht.
-Elternzeit wird nicht angerechnet, d.h. Ende der 26 Monate verschiebt sich entsprechend der Dauer der Elternzeit.
-Vor Beginn der Elternzeit sind die Sachbearbeiter beim DPMA (dieselben, die die Anmeldungsunterlagen geprüft haben) über Zeitraum der Elternzeit schriftlich zu informieren.
-I.d.R. wird die Dauer der Elternzeit (alles bis zu einem Jahr) genehmigt -- keine Sorge also wegen PatAnwAPO §7(3)!
-Gesetzliche Grundlage der o.g. Regelung ist allerdings leider unbekannt (d.h. selbst die Sachbearbeiter beim DPMA können keine Rechtsgrundlage nennen!)

für Kandidatinnen, die EQE schreiben:
-Mutterschutz wird vollständig angerechnet, d.h. gilt als Teil der 3 Jahren gem. VEP Art. 11 (2)a)i).
-Allerdings ist auch hier die gesetzliche Grundlage unbekannt (d.h. selbst die Sachbearbeiter beim EPA konnten keine Grundlage nennen!)

Wer zusätliche Infos hat, wie zB Mutterschutz/Elternzeit im Amtsjahr (PatAnwAPO §7(1) Nr. 2,3) gehandhabt wird, bzw. ob Elternzeit beim EPA fürs EQE angerechnet wird, diese bitte mitteilen!
 
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