Anerkennung der Promotion als praktisch technische Tätigkeit

G

GAST_DELETE

Guest
Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken mich als Patentassessor ausbilden zu lassen und habe noch eine wesentliche Frage, die bislang offen geblieben ist:

In den Voraussetzungen heißt es, dass man ein Jahr lang einer praktisch technische Tätigkeit nachgegangen sein muss. Kann ich mir als promovierter Biologe meine dreijährige Zeit als Doktorand anrechnen lassen? In dieser Zeit habe ich im Labor gearbeitet und Studenten unterrichtet.

Beste Grüße.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Gast schrieb:
Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken mich als Patentassessor ausbilden zu lassen und habe noch eine wesentliche Frage, die bislang offen geblieben ist:

In den Voraussetzungen heißt es, dass man ein Jahr lang einer praktisch technische Tätigkeit nachgegangen sein muss. Kann ich mir als promovierter Biologe meine dreijährige Zeit als Doktorand anrechnen lassen? In dieser Zeit habe ich im Labor gearbeitet und Studenten unterrichtet.

Beste Grüße.
Schwierig. Aber am besten einfach versuchen.
 
P

Plumpe

Guest
Gast schrieb:
Gast schrieb:
Kann ich mir als promovierter Biologe meine dreijährige Zeit als Doktorand anrechnen lassen? In dieser Zeit habe ich im Labor gearbeitet und Studenten unterrichtet.

Beste Grüße.
Schwierig. Aber am besten einfach versuchen.
Wieso schwierig? Wenn der praktische Anteil über 1/3 lag (vom Prof. bestätigen lassen) sollte es kein Problem sein. Sonst würde ja wohl kein promovierter Biologe/Chemiker etc. sein praktisches Jahr zusammenbekommen..
 
W

woops

Guest
Stimme zu: Praktische Arbeiten bestätigen lassen, und zwar detailliert (pauschale Angabe "hat praktisch gearbeitet" wird wohl kaum ausreichen). Ich selbst habe mir einfach ein Arbeitszeugnis schreiben lassen.

Wichtig: Die praktische Arbeit muss nachweislich vergütet worden sein. Vergütungsnachweis erfolgt über Gehaltsabrechnungen. Solltest Du nur BAT2a/2 bekommen haben, gilt dies übrigens auch nur als Halbtagsjob. Dann musst Du eine Vergütung für mindestens 2 Jahre nachweisen! (so wars bei mir).

Gruss, woops
 
P

Pate NT

Guest
Wichtig ist, dass in der Bescheinigung Deines Doktorvaters genau aufgeschlüsselt ist, wie lange Du mit welchen Tätigkeiten verbracht hast.
Dabei sollte die Wochenarbeitszeit erwähnt werden.

Zum Beispiel "... war von ... bis ... als ... angestellt.
Seine Wochenarbeitzeit betrug...
Von dieser Zeit hat er 30 % Reagenzgläser gewaschen, 40 % die Meinung des Profs. bestätigt ..." (Die Tätigkeiten dienen hier als Platzhalter). Oder auch "... 4 Stunden täglich in der Nase gebohrt...".
Eben so, dass genau klar ist, wieviel Du gemacht hast.

Wenn unterm Strich die praktische Tätigkeit der geforderten Zeit entspricht, kann es genehmigt werden.
Wichtig ist, dass Du klar machst, was von Deiner Arbeit unter die praktisch technische Tätigkeit fällt.
Ich kenne einige, denen ihre Promotion anerkannt wurde.
 
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