K
Kanbert
Guest
Nun, dass die Gesetze in unserem Beruf zumindest eine gewisse Rolle spielen, wirst Du ja inzwischen mitbekommen haben. Insofern mein Hinweis. Warum in die Ferne schweifen, liegt das TABU doch so nah...Plempi schrieb:@ Kanbert
"Etwas weniger Lachen und Rollen, dafür ein wenig mehr ins Gesetz schauen würde Deinen Beiträgen uU zu Gute kommen. § 21c Abs. 1 APrO (TABU 481) bietet sich als Startpunkt in dieser Frage an."
danke für den freundlichen hinweis, dass ich dir recht gebe versteht sich wohl von selbst, ist ja schliesslich das gesetz in das wir schauen, nur zu dumm, dass das meine fixkostengläubiger nicht interessiert.
Die Fixkosten können möglicherweise ein Problem sein, aber wie ja schon ein Kollege schieb, ist während des Amtsjahres noch keiner verhungert. Und so mancher schafft das sogar mit Familie, ist vielleicht keine Luxuskreuzfahrt, sind aber auch nur 10 Monate. Außerdem soll es ja auch noch diejenigen geben, die dann als Selbstständige besser dastehen als vorher.
Wer wird denn so schwarz sehen. Es gibt für Bedürftige tatsächlich ein Darlehen vom Amt. Die genauen Bedingungen kenne ich nicht, aber ein Anruf beim Kandidatenreferat sollte hier Klarheit bringen.Plempi schrieb:aber vielleicht sollte ich sozialhilfe, mietzuschuss o.ä. beantragen. einen kredit wird mir wohl keiner geben wollen, wieso auch wenn man erst nach 1 bis 2 jahren selbständigkeit kreditwürdig wäre. und nachdem ich als zugelassener pa frisch in die selbständigkeit ziehe wird das wohl der fall sein.
Wie viel Du in der Stunde abrechnest, ist dann Dein Bier. Deswegen ja _selbst_ständig.Plempi schrieb:oh aber da wäre noch die andere variante. was würde passieren, wenn ich vor meinem amtsjahr bereits vor dem epa zugelassen wäre. müsste ich mich dann von meinem bereits bestehenden selbständigen status in einen 0€-potenziell-1€-nebentätigkeitsgenehmigten-pseudo-dpma-
beamten-status begeben?
Gruß,
Kanbert.