Amtsjahr und Arbeiten

K

Kanbert

Guest
Plempi schrieb:
@ Kanbert

"Etwas weniger Lachen und Rollen, dafür ein wenig mehr ins Gesetz schauen würde Deinen Beiträgen uU zu Gute kommen. § 21c Abs. 1 APrO (TABU 481) bietet sich als Startpunkt in dieser Frage an."

danke für den freundlichen hinweis, dass ich dir recht gebe versteht sich wohl von selbst, ist ja schliesslich das gesetz in das wir schauen, nur zu dumm, dass das meine fixkostengläubiger nicht interessiert.
Nun, dass die Gesetze in unserem Beruf zumindest eine gewisse Rolle spielen, wirst Du ja inzwischen mitbekommen haben. Insofern mein Hinweis. Warum in die Ferne schweifen, liegt das TABU doch so nah...

Die Fixkosten können möglicherweise ein Problem sein, aber wie ja schon ein Kollege schieb, ist während des Amtsjahres noch keiner verhungert. Und so mancher schafft das sogar mit Familie, ist vielleicht keine Luxuskreuzfahrt, sind aber auch nur 10 Monate. Außerdem soll es ja auch noch diejenigen geben, die dann als Selbstständige besser dastehen als vorher.

Plempi schrieb:
aber vielleicht sollte ich sozialhilfe, mietzuschuss o.ä. beantragen. einen kredit wird mir wohl keiner geben wollen, wieso auch wenn man erst nach 1 bis 2 jahren selbständigkeit kreditwürdig wäre. und nachdem ich als zugelassener pa frisch in die selbständigkeit ziehe wird das wohl der fall sein.
Wer wird denn so schwarz sehen. Es gibt für Bedürftige tatsächlich ein Darlehen vom Amt. Die genauen Bedingungen kenne ich nicht, aber ein Anruf beim Kandidatenreferat sollte hier Klarheit bringen.

Plempi schrieb:
oh aber da wäre noch die andere variante. was würde passieren, wenn ich vor meinem amtsjahr bereits vor dem epa zugelassen wäre. müsste ich mich dann von meinem bereits bestehenden selbständigen status in einen 0€-potenziell-1€-nebentätigkeitsgenehmigten-pseudo-dpma-
beamten-status begeben?
Wie viel Du in der Stunde abrechnest, ist dann Dein Bier. Deswegen ja _selbst_ständig.

Gruß,
Kanbert.
 
P

Plempi

Guest
@ Gert

Ich verstehe Dich vollkommen. Genau das sind auch meine Bedenken. Ich glaube Kanbert hat mich nicht ganz verstanden.

@ Kanbert

Der Dank hinsichtlich Deines freundlichen Hinweises war ernst gemeint. Aber die Tatsache, dass ein Gesetz existent ist, bedeutet noch lange nicht, dass es gut ist.

Und dass keiner dem Hungertod erlegen ist und es auch viele andere vor mir geschafft haben ist mir klar.

"Es gibt für Bedürftige tatsächlich ein Darlehen vom Amt."

Wieso soll ich mich verschulden, wenn ich das anders lösen kann, nur anscheinend nicht darf.

"Wie viel Du in der Stunde abrechnest, ist dann Dein Bier. Deswegen ja _selbst_ständig."

Was willst Du mir damit sagen Kanbert? Ich kann doch nicht selbständig und gleichzeitig beim DPMA angestellt sein? Und dann noch womöglich in die BfA einzahlen müssen? Wenn ich bereits vor dem Amtsjahr selbständig bin und diese Anstellung beim DPMA mit seinen Nachteilen haben muss, dann ist das ein nicht hinnehmbarer Rückschritt, ungeachtet der besagten 10 Monate.
 
K

Kanbert

Guest
Plempi schrieb:
@ Gert

Ich verstehe Dich vollkommen. Genau das sind auch meine Bedenken. Ich glaube Kanbert hat mich nicht ganz verstanden.
Das habe ich wohl wirklich nicht. Aber manchmal erschließt sich mir der Inhalt Deiner Postings nicht so einfach.

Plempi schrieb:
@ Kanbert

Der Dank hinsichtlich Deines freundlichen Hinweises war ernst gemeint. Aber die Tatsache, dass ein Gesetz existent ist, bedeutet noch lange nicht, dass es gut ist.
Ich habe das Gesetz (bzw. Verordnung) auch nicht bewertet. Aber so lange es da ist, muss man sich damit auseinandersetzten. Und ich wollte den hier Fragenden nur etwas substantiierter antworten.

Plempi schrieb:
"Es gibt für Bedürftige tatsächlich ein Darlehen vom Amt."

Wieso soll ich mich verschulden, wenn ich das anders lösen kann, nur anscheinend nicht darf.
Auch hier war der Sinn meiner Ausführung die Information und nicht, was Du tun oder nicht tun sollst. Nach der Praxis darfst Du eben max. 15 h/Woche nebenbei arbeiten. Und meiner unmaßgeblichen Meinung nach verliert das Amtsjahr an Sinn, wenn man regelmäßig deutlich mehr als das nebenbei macht. Ich bin jedenfalls froh, dass ich darunter liege, trotz des geringeren Verdienstes.

Plempi schrieb:
"Wie viel Du in der Stunde abrechnest, ist dann Dein Bier. Deswegen ja _selbst_ständig."

Was willst Du mir damit sagen Kanbert? Ich kann doch nicht selbständig und gleichzeitig beim DPMA angestellt sein? Und dann noch womöglich in die BfA einzahlen müssen? Wenn ich bereits vor dem Amtsjahr selbständig bin und diese Anstellung beim DPMA mit seinen Nachteilen haben muss, dann ist das ein nicht hinnehmbarer Rückschritt, ungeachtet der besagten 10 Monate.
Ich verstehe Dich wirklich nicht. Deshalb nur das: Was Du für Deine genehmigte selbständige oder angestellte (Neben-)Tätigkeit während des Amtsjahres bekommst, hängt von Dir (bzw. der Marktlage, Deinen Fähigkeiten, Deinem Verhandlungsgeschick usw.) ab. Das ist dem Amt egal. Außerdem ist bist Du beim Amt nicht angestellt, sondern in der Ausbildung. Die ganzen Details wie Steuer, Krankenversicherung, BfA etc. pp. wurden hier glaub ich schon häufiger erörtert. Da kenne ich mich nicht so aus, mglw. aber jemand anders.

Gruß,
Kanbert.
 
K

Kanbert

Guest
Plempi schrieb:
@ Gert

Ich verstehe Dich vollkommen. Genau das sind auch meine Bedenken. Ich glaube Kanbert hat mich nicht ganz verstanden.
Das habe ich wohl wirklich nicht. Aber manchmal erschließt sich mir der Inhalt Deiner Postings nicht so einfach.

Plempi schrieb:
@ Kanbert

Der Dank hinsichtlich Deines freundlichen Hinweises war ernst gemeint. Aber die Tatsache, dass ein Gesetz existent ist, bedeutet noch lange nicht, dass es gut ist.
Ich habe das Gesetz (bzw. Verordnung) auch nicht bewertet. Aber so lange es da ist, muss man sich damit auseinandersetzten. Und ich wollte den hier Fragenden nur etwas substantiierter antworten.

Plempi schrieb:
"Es gibt für Bedürftige tatsächlich ein Darlehen vom Amt."

Wieso soll ich mich verschulden, wenn ich das anders lösen kann, nur anscheinend nicht darf.
Auch hier war der Sinn meiner Ausführung die Information und nicht, was Du tun oder nicht tun sollst. Nach der Praxis darfst Du eben max. 15 h/Woche nebenbei arbeiten. Und meiner unmaßgeblichen Meinung nach verliert das Amtsjahr an Sinn, wenn man regelmäßig deutlich mehr als das nebenbei macht. Ich bin jedenfalls froh, dass ich darunter liege, trotz des geringeren Verdienstes.

Plempi schrieb:
"Wie viel Du in der Stunde abrechnest, ist dann Dein Bier. Deswegen ja _selbst_ständig."

Was willst Du mir damit sagen Kanbert? Ich kann doch nicht selbständig und gleichzeitig beim DPMA angestellt sein? Und dann noch womöglich in die BfA einzahlen müssen? Wenn ich bereits vor dem Amtsjahr selbständig bin und diese Anstellung beim DPMA mit seinen Nachteilen haben muss, dann ist das ein nicht hinnehmbarer Rückschritt, ungeachtet der besagten 10 Monate.
Ich verstehe Dich wirklich nicht. Deshalb nur das: Was Du für Deine genehmigte selbständige oder angestellte (Neben-)Tätigkeit während des Amtsjahres bekommst, hängt von Dir (bzw. der Marktlage, Deinen Fähigkeiten, Deinem Verhandlungsgeschick usw.) ab. Das ist dem Amt egal. Außerdem ist bist Du beim Amt nicht angestellt, sondern in der Ausbildung. Die ganzen Details wie Steuer, Krankenversicherung, BfA etc. pp. wurden hier glaub ich schon häufiger erörtert. Da kenne ich mich nicht so aus, mglw. aber jemand anders.

Gruß,
Kanbert.
 
P

Plempi

Guest
@ Kanbert

"Aber manchmal erschließt sich mir der Inhalt Deiner Postings nicht so einfach."

Du bist nicht der Erste, der das behauptet. Ich muss mir da was überlegen, aber meine Dämlichkeit kann ich nicht von heute auf morgen überwinden.

"Ich habe das Gesetz (bzw. Verordnung) auch nicht bewertet."

Ich aber schon.

"Und ich wollte den hier Fragenden nur etwas substantiierter antworten."

Ich habe keinen Fehler darin gesehen.

"Auch hier war der Sinn meiner Ausführung die Information und nicht, was Du tun oder nicht tun sollst."

Ich weiss, ich habe das auch nicht so aufgefasst.

"Und meiner unmaßgeblichen Meinung nach verliert das Amtsjahr an Sinn, wenn man regelmäßig deutlich mehr als das nebenbei macht."

Wenn Du meinst. Aber das ist das erste vernünftige Argument zu diesem Thema Kanbert was ich gehört habe. Kanbert ich wollte Dich nicht persönlich angehen, sondern das Gesetz, wenn ich das Gefühl vermittelt habe sorry.

"Ich verstehe Dich wirklich nicht. Deshalb nur das: Was Du für Deine genehmigte selbständige oder angestellte (Neben-)Tätigkeit während des Amtsjahres bekommst, hängt von Dir (bzw. der Marktlage, Deinen Fähigkeiten, Deinem Verhandlungsgeschick usw.) ab."

Das ist mir schon klar. So kommen wir nicht weiter.

"Das ist dem Amt egal. Außerdem ist bist Du beim Amt nicht angestellt, sondern in der Ausbildung."

Ja und genau hier weiss ich es eben nicht. Und das ist glaube ich auch was Gert gemeint hat. Also nochmal. Folgender Fall:

  • Man ist selbständig.
  • Man beginnt das Amtsjahr. Egal wie wir das nennen (Anstellung, Ausbildung oder was auch immer). Was für einen Status hat man jetzt: Selbständiger und/oder Was-auch-immer?
  • Man geht dieser besagten genehmigten Nebentätigkeit nach. In dieser Nebentätigkeit verdient man aber genauso viel wie sonst auch (nicht näher hinterfragen wie), weil sich die Fixkosten nicht ändern.
  • Muss man sich jetzt z.B. mit Ämtern wie mit der BfA auseinandersetzen und bestimmte Beiträge zahlen oder sich freistellen lassen? Als echter Selbständiger hätte man mit diesem Amt nichts zu tun. Ich glaube, dass ist was auch Gert meint.
Ich glaube viel deutlicher kann ich es nicht schreiben Kanbert.

Grüße
 
P

Plempi

Guest
@ Kanbert

"Aber manchmal erschließt sich mir der Inhalt Deiner Postings nicht so einfach."

Du bist nicht der Erste, der das behauptet. Ich muss mir da was überlegen, aber meine Dämlichkeit kann ich nicht von heute auf morgen überwinden.

"Ich habe das Gesetz (bzw. Verordnung) auch nicht bewertet."

Ich aber schon.

"Und ich wollte den hier Fragenden nur etwas substantiierter antworten."

Ich habe keinen Fehler darin gesehen.

"Auch hier war der Sinn meiner Ausführung die Information und nicht, was Du tun oder nicht tun sollst."

Ich weiss, ich habe das auch nicht so aufgefasst.

"Und meiner unmaßgeblichen Meinung nach verliert das Amtsjahr an Sinn, wenn man regelmäßig deutlich mehr als das nebenbei macht."

Wenn Du meinst. Aber das ist das erste vernünftige Argument zu diesem Thema Kanbert was ich gehört habe. Kanbert ich wollte Dich nicht persönlich angehen, sondern das Gesetz, wenn ich das Gefühl vermittelt habe sorry.

"Ich verstehe Dich wirklich nicht. Deshalb nur das: Was Du für Deine genehmigte selbständige oder angestellte (Neben-)Tätigkeit während des Amtsjahres bekommst, hängt von Dir (bzw. der Marktlage, Deinen Fähigkeiten, Deinem Verhandlungsgeschick usw.) ab."

Das ist mir schon klar. So kommen wir nicht weiter.

"Das ist dem Amt egal. Außerdem ist bist Du beim Amt nicht angestellt, sondern in der Ausbildung."

Ja und genau hier weiss ich es eben nicht. Und das ist glaube ich auch was Gert gemeint hat. Also nochmal. Folgender Fall:

  • Man ist selbständig.
  • Man beginnt das Amtsjahr. Egal wie wir das nennen (Anstellung, Ausbildung oder was auch immer). Was für einen Status hat man jetzt: Selbständiger und/oder Was-auch-immer?
  • Man geht dieser besagten genehmigten Nebentätigkeit nach. In dieser Nebentätigkeit verdient man aber genauso viel wie sonst auch (nicht näher hinterfragen wie), weil sich die Fixkosten nicht ändern.
  • Muss man sich jetzt z.B. mit Ämtern wie mit der BfA auseinandersetzen und bestimmte Beiträge zahlen oder sich freistellen lassen? Als echter Selbständiger hätte man mit diesem Amt nichts zu tun. Ich glaube, dass ist was auch Gert meint.
Ich glaube viel deutlicher kann ich es nicht schreiben Kanbert.

Grüße
 
P

Plempi

Guest
Ich habe jetzt alle Postings durchsucht im Forum. Fragen zu Privatversicherung und Nebentätigkeit gibt es und Antworten auch.

Nur nicht auf den von Gert und mir geschilderten Fall nicht.

Grüße
 
G

Gert

Guest
Eine Antwort habe ich inzwischen gefunden und von meiner gesetzlichen Kasse bestätigt bekommen: Man ist während des Amtsjahres nicht nach SGB V §5 (1) 1 pflichtversichert, weil man beim DPMA kein Gehalt bezieht (nicht entgeltlich beschäftigt ist). Ob sich eine Versicherungspflicht nach SGB V §5 (1) 10 ergibt, weiss ich nicht sicher. Dazu müsste geklärt werden, inwieweit das Kandidatenjahr als Berufsausbildung i.S. des SGB gilt. Da tendiere ich zu nein, weil die ganze Patentanwaltsausbildung keine Berufsausbildung im engeren Sinn ist, da sie erst nach abgeschlossenem Hochschulstudium begonnen werden kann. Da fehlt mir aber jetzt die rechtliche Grundlage, bzw. es existiert auch keine einschlägige Rechtsprechung.

Bei der privaten Verischerung muss man wiederum aufpassen, während der DPMA-Zeit nicht als Angestellter eingestuft zu werden. Das sollte unter Hinweis auf das tatsächliche Risiko im Zusammenhang mit dem Verdienst des Lebensunterhalts (der Lebensunterhalt wird mit selbstständiger Arbeit verdient) gelingen.

Bleibt die Rentenverischerungspflicht: hier gelten die allgemeinen Regeln zur (Schein-)Selbständigkeit, d.h. betriebliche Bindung an den Auftraggeber (nein, man ist ja zuerst gegenüber dem DPMA verpflichtet, das sollte auch immer klargestellt werden), nur ein Auftraggeber (zwar ja, aber nur für Übergangsphase), etc.pp. Meine abschließende Meinung nach Berücksichtung meiner persönlichen Kanzlei-Umfeld-Umstände: keine Versicherungspflicht bei Krankenkasse und bei Rentenkasse bei Zuverdienst während des Amtsjahres, außer man macht dumme Fehler (bspw. Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber, jede Woche eine bestimmte Zeit verfügbar zu sein).

Bei der ganzen Geschichte bin ich auf ein neues Thema gestossen (die Dame von der gesetzlichen Krankenkasse hat mich auf die Idee gebracht... kein Wunder, wenn die pleite gehen): Wie siehts aus, wenn man sich zwischen den 26 Monaten und dem Amtsjahr einfach arbeitslos meldet? Mir würde so eine Zeit ohne Arbeiten sicher guttun*ggg*.
 
6

666

Guest
Gert schrieb:
Eine Antwort habe ich inzwischen gefunden und von meiner gesetzlichen Kasse bestätigt bekommen: Man ist während des Amtsjahres nicht nach SGB V §5 (1) 1 pflichtversichert, weil man beim DPMA kein Gehalt bezieht (nicht entgeltlich beschäftigt ist). Ob sich eine Versicherungspflicht nach SGB V §5 (1) 10 ergibt, weiss ich nicht sicher. Dazu müsste geklärt werden, inwieweit das Kandidatenjahr als Berufsausbildung i.S. des SGB gilt. Da tendiere ich zu nein, weil die ganze Patentanwaltsausbildung keine Berufsausbildung im engeren Sinn ist, da sie erst nach abgeschlossenem Hochschulstudium begonnen werden kann. Da fehlt mir aber jetzt die rechtliche Grundlage, bzw. es existiert auch keine einschlägige Rechtsprechung.

Bei der privaten Verischerung muss man wiederum aufpassen, während der DPMA-Zeit nicht als Angestellter eingestuft zu werden. Das sollte unter Hinweis auf das tatsächliche Risiko im Zusammenhang mit dem Verdienst des Lebensunterhalts (der Lebensunterhalt wird mit selbstständiger Arbeit verdient) gelingen.
Ist es denn nicht am günstigsten während des Amtsjahrs von der GKV zum Studententarif versichert zu werden ?? Behandeln die verschiedenen GKVs dies unterschiedlich ??

Wie machen das denn die Leute, die momentan im Amtsjahr sind ?? Mag sich da mal einer outen ??

Gert schrieb:
Bei der ganzen Geschichte bin ich auf ein neues Thema gestossen (die Dame von der gesetzlichen Krankenkasse hat mich auf die Idee gebracht... kein Wunder, wenn die pleite gehen): Wie siehts aus, wenn man sich zwischen den 26 Monaten und dem Amtsjahr einfach arbeitslos meldet? Mir würde so eine Zeit ohne Arbeiten sicher guttun*ggg*.
Interessante Alternative, auf freiberufliche Kollegenarbeit müsste man dann verzichten, aber ist das mit der unentgeltlichen Anstellung beim DPMA vereinbar ??
 
G

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Guest
666 schrieb:
Interessante Alternative, auf freiberufliche Kollegenarbeit müsste man dann verzichten, aber ist das mit der unentgeltlichen Anstellung beim DPMA vereinbar ??
Nein! Als Arbeitsloser muß man dem Arbeitsmarkt frei zur Verfügung stehen und das ist im Amtsjahr nicht der Fall.
 
G

Gert

Guest
Es geht um die Zeit zwischen Kanzlei und Amtsjahr. Da kann man sich arbeitslos melden. Muss auch nichts befürchten (in Richtung Vorstellungsgespräche), weil man ja in kurzer Zeit ohnehin schon wieder eine Anstellung hat (beim DPMA).

Zur PKV: Der Studententarif + Anwartschaft bei der privaten Krankenversicherung kann teurer sein als die komplette private Versicherung. Deshalb ist interessant, wie viel die private dann tatsächlich kostet.
 
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666

Guest
Gert schrieb:
Es geht um die Zeit zwischen Kanzlei und Amtsjahr. Da kann man sich arbeitslos melden. Muss auch nichts befürchten (in Richtung Vorstellungsgespräche), weil man ja in kurzer Zeit ohnehin schon wieder eine Anstellung hat (beim DPMA).
Kann man zudem noch freiberuflich Kollegenarbeit machen ?? Diese Einnahmen würden dann wohl auf das Arbeitslosengeld angerechnet, aber das Arbeitslosengeld würde dann zumindest eine untere Verdienst-Schranke darstellen... und die Sozialversicherungen würden auch übernommen werden ...

Gert schrieb:
Zur PKV: Der Studententarif + Anwartschaft bei der privaten Krankenversicherung kann teurer sein als die komplette private Versicherung. Deshalb ist interessant, wie viel die private dann tatsächlich kostet.
Wieso Anwartschaft bei der PKV ?? Das würde doch nur dann Sinn machen, wenn man vor der Kandidatenzeit in schonmal dieser PKV war... richtig ??
 
G

Gert

Guest
@666: ad1) Also, arbeitlos melden und Kollegenarbeit machen geht ja dann doch ein bischen weit.... Obwohl das sicher auch funktioniert: Du musst nur den Leistungszeitpunkt frisieren, was aber dann natürlich illegal ist. Ich meinte: einfach gar nicht arbeiten und trotzdem Geld bekommen. Ist doch auch mal ne feine Sache. Nun ja, ein bischen kommt da aber dann doch mein Anstand durch, weswegen ich für mich persönlich diese Variante ausschliesse. Ausserdem brauch ich meinen Chefs damit nicht kommen, die würden mich nicht mal mehr mit dem Hintern ansehen.

ad 2) Richtig! Ich war vorher in der PKV, seit meiner Geburt mit Unterbrechung jetzt und durch den Dienst fürs Vaterland. Und ich bin froh um jeden Tag, an dem ich wieder meine Arztrechnungen selber auf den Schreibtisch bekomme. Dieses gesetzliche System mit Karte abgeben und dann weiss nur noch der Arzt was abgerechnet wird ist mir sehr suspekt. Das kann doch nicht funktionieren.
 
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666

Guest
Gert schrieb:
Bei der privaten Verischerung muss man wiederum aufpassen, während der DPMA-Zeit nicht als Angestellter eingestuft zu werden. Das sollte unter Hinweis auf das tatsächliche Risiko im Zusammenhang mit dem Verdienst des Lebensunterhalts (der Lebensunterhalt wird mit selbstständiger Arbeit verdient) gelingen.
In welcher Größenordnung liegen denn da die PKV-Monatsbeiträge (bei einem einfachen nicht-27-Sterne-Rundumsorglos-Tarif) für Studenten ?? Ist das vergleichbar mit dem Studententarif der GKV (wohl so ca. 50€/Monat) ??
 
G

Gert

Guest
Nein, das sind deutlich mehr in der PKV als 50€. Nur in Einzelfällen (bei Bestehen einer Anwartschaft) kann es interessant sein, auf die Studenteneinstufung zu verzichten.
 
K

Kanbert

Guest
Plempi schrieb:
@ Kanbert

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"Und meiner unmaßgeblichen Meinung nach verliert das Amtsjahr an Sinn, wenn man regelmäßig deutlich mehr als das nebenbei macht."

Wenn Du meinst. Aber das ist das erste vernünftige Argument zu diesem Thema Kanbert was ich gehört habe. Kanbert ich wollte Dich nicht persönlich angehen, sondern das Gesetz, wenn ich das Gefühl vermittelt habe sorry.
Hatte ich auch nicht so verstanden. Schwamm drüber.

Plempi schrieb:
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"Das ist dem Amt egal. Außerdem ist bist Du beim Amt nicht angestellt, sondern in der Ausbildung."

Ja und genau hier weiss ich es eben nicht. Und das ist glaube ich auch was Gert gemeint hat. Also nochmal. Folgender Fall:

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Ich glaube viel deutlicher kann ich es nicht schreiben Kanbert.
Mit den ganzen Formalien bei der Selbstständigkeit, kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen. Und diejenigen, die es könnten, haben wahrscheinlich keine Zeit hier zu posten, sondern sitzen an ihren Akten. ;)

Ich halte es da mit Herrn Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat...

Immerhin verstehe ich jetzt, was Du sagen willst. Allerdings verstehe ich Dich nicht trotzdem nicht so ganz:

Wir machen eine Ausbildung. Zwar werden wir von der Kanzlei bezahlt, aber dass ich dabei nicht reich werde, war mir vorher klar. Auch kam das Amtsjahr nicht aus heiterem Himmel, sondern war irgendwie abzusehen. Deshalb habe ich versucht, dafür vorzusorgen bzw. eine entsprechende Regelung mit der Kanzlei zu finden.

Wenn die finanziellen Einbussen für Dich tatsächlich nicht hinnehmbar sind, hast Du vielleicht den falschen Weg eingeschlagen. Wenn es denn unbedingt der PA sein soll, wäre evtl. die Industrie für Dich geeigneter. Da wird man als Kandidat üblicherweise besser und auch während des Amtsjahres bezahlt. Oder Du machst den 172er-Weg, da kannst Du ganz darauf verzichten.

Bei aller hier offenbar auch manchmal zu Recht geäußerten Kritik an einigen Zuständen, wundere ich mich schon gelegentlich, welche Ansprüche gestellt werden. Das ist natürlich kein persönlicher Angriff. Vielleicht bin ich nur einfach zu naiv und genügsam.

Ich drücke jedenfalls die Daumen, dass Du eine Lösung findest.

Gruß,
Kanbert.
 
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