S
Scheinselbständigkeit
Guest
Danke für die Antwort. Aus der angegebenen Adresse kann ich aber nicht Deine Forlgerungen entnehmen. Vielleicht kannst Du das näher erläutern.d.v.o. schrieb:Die Frage ist doch, wer die Beiträge entrichten muss. Die Kanzlei ist interessiert daran, nicht im Nachhinein mit Rentenversicherungsnachforderungen behelligt zu werden. Was mit Deinem Risiko ist, wird ihr erst mal egal sein.
Hierzu:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12250/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Berufsgruppen/pflichtversicherte/Selbst_C3_A4ndige__node.html__nnn=true
Das Risiko trägst also Du selbst, nicht Deine Kanzlei.
Ich meine, der geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter einer GmbH nicht vergleichbar ist mit einem scheinselbständigen freien Mitarbeiter. Letzterer ist Angestellter. Für diesen trägt die Kanzlei das volle - genau genommen - das doppelte Risiko, das AG- und AN-Anteile der eltzten vier Jahre von der Kanzlei zu tragen sind. In der Zukunft trägt dann jeder seinen eigenen Anteil.
Der GmbH-GF ist evtl. arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und trägt wohl tatsächlich sein eigenes Risiko. Dieses Problem trifft einen PA der seine Kanzlei als GmbH führt, aber nicht den "normalen" freien Mitarbeiter, angestellten PA oder Parter einer Sozietät.
Falls Du bessere Informationen hast: Bitte Mitteilen! Dürfte sehr viele PAe treffen. Es drohen ja erhebliche Nachforderungen. In anderen freien Berufen, sind schon einige daran kaputt gegangen. Konkret weiß ich es von einem Architekten.