Amtsjahr Darlehen

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Mirona

Guest
Kann mir bitte jemand sagen, wie die Konditionen für das Amtsjahr Darlehen sind und wer dafür zuständig ist?

Außerdem würde ich mich über diesbezügliche Erfahrungsberichte freuen.

Viele Dank!!!
 
P

Prüfling2007

Guest
Als Single bekommt man maximal etwa 850 EUR, verheiratet mit Kind etwa 1000 EUR pro Monat - für Münchner Verhältnisse also lächerlich wenig.

Die genauen Einkommens- und Vermögensgrenzen kann ich Dir leider nicht sagen. Die kennt das Amt selbst nicht so genau, glaube ich. Es wird wohl alles in eine Software eingegeben, die hinterher den monatlichen Betrag ausspuckt.

Ach ja, Vorsicht noch bei der "Laufzeit": Man bekommt nur bis zur schriftlichen Prüfung etwas gezahlt. Die restlichen 7 Wochen bis zur mündlichen darf man zusehen, wo man bleibt.
 
G

GAST_DELETE

Guest
nicht zu vergessen eine Verzinsung von ca. 6%!
Uns wurde damals gesgt, daß es wahrscheinlich billiger kommt bei einer Bank einen Kredit aufzunehmen...
 
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Ah-No Nym

Guest
Also ist schon krass, wie sich das geändert hat. Mein Ausbilder (hat seine Kandidatenzeit Anfang der 90er gemacht) meinte mal, dass Kandidaten im Amtsjahr damals vom Amt nach A13 bezahlt wurden ...
 
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Mirona

Guest
Kann mir bitte jemand sagen, wie die Konditionen für das Amtsjahr Darlehen sind und wer dafür zuständig ist?

Außerdem würde ich mich über diesbezügliche Erfahrungsberichte freuen.

Viele Dank!!!
Vielen Dank für die Anworten!!

Weiß nun noch jemand die offizielle Stelle, an die ich mich mit dieser Frage wenden kann?
 
E

Ehemaliger Kandidat

Guest
Ah-No Nym schrieb:
Also ist schon krass, wie sich das geändert hat. Mein Ausbilder (hat seine Kandidatenzeit Anfang der 90er gemacht) meinte mal, dass Kandidaten im Amtsjahr damals vom Amt nach A13 bezahlt wurden ...
Wohl kaum. Allenfalls werden es A13 Viertel oder dergleichen gewesen sein. Gezahlt wurden etwas unter 1.000 DM, also knapp 500 €. Das hat auch Anfang der 1990er nicht oder vielleicht gerade so für die Miete in einschlägigen Kandidatenunterkünften (Rablstraße 10 etc) gereicht. Dazuverdienen war aber noch offiziell verboten. Immerhin musste man das Geld nicht zurückzahlen. Der eigentliche Unterschied tritt also erst während der Arbeitszeit als fertiger Patentanwalt auf.
 
P

PA2005

Guest
Meine Empfehlung:

lieber eine Übersetzung während des Amtsjahres mehr machen, womit das Geld, was man über das Darlehen bekäme relativ schnell und mit vertretbarem Zeitaufwand verdient ist. Gerade am Anfang des Amtsjahres ist genug Zeit, Geld dazu zu verdienen, das einen auch bis zur mündlichen bringen sollte.

Als ich damals den bürokratischen Aufwand betrachtet habe, der für die Beantragung dieses Darlehens nötig ist, habe schnell Abstand davon genommen.

Ich würde das Darlehen wirklich nur für Alleinverdiener in Betracht ziehen, die ihre Familie mit durchbringen müssen. Wir hatten damals noch kein Kind und meine Frau hat noch gearbeitet.
 
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