carlos.garciadecaceres
Schreiber
Hallo Zusammen,
ab dem 1. Februar 2014 gehe ich zum „Amtsjahr“ im Rahmen der Ausbildung als Patentanwaltskandidat (DPMA+BPatG) und werde nebenbei für meine Kanzlei als Freiberufler arbeiten.
Wie sind die Beiträge zur Sozialversicherung RV-AV-KV-PV zu zahlen, wenn man in dem o.g. „Amtsjahr“ ist, und wenn man freiberuflich ist?
Außerdem habe ich gehört, dass man sich beim
1) Arbeitsamt
2) Finanzamt
3) DRV - Deutsche Rente Versicherung
4) und bei der Krankenversicherung (ich bin bei einer BKK)
als Freiberufler anmelden muss.
Stimmt? Ich habe verschiedene Versionen gehört.
Danke vorab!
CGdC
ab dem 1. Februar 2014 gehe ich zum „Amtsjahr“ im Rahmen der Ausbildung als Patentanwaltskandidat (DPMA+BPatG) und werde nebenbei für meine Kanzlei als Freiberufler arbeiten.
Wie sind die Beiträge zur Sozialversicherung RV-AV-KV-PV zu zahlen, wenn man in dem o.g. „Amtsjahr“ ist, und wenn man freiberuflich ist?
Außerdem habe ich gehört, dass man sich beim
1) Arbeitsamt
2) Finanzamt
3) DRV - Deutsche Rente Versicherung
4) und bei der Krankenversicherung (ich bin bei einer BKK)
als Freiberufler anmelden muss.
Stimmt? Ich habe verschiedene Versionen gehört.
Danke vorab!
CGdC