Allg. Amtsjahr: Beiträge zur Sozialversicherung RV-AV-KV-PV ? Anmeldung als Freiberufler?

Hallo Zusammen,

ab dem 1. Februar 2014 gehe ich zum „Amtsjahr“ im Rahmen der Ausbildung als Patentanwaltskandidat (DPMA+BPatG) und werde nebenbei für meine Kanzlei als Freiberufler arbeiten.

Wie sind die Beiträge zur Sozialversicherung RV-AV-KV-PV zu zahlen, wenn man in dem o.g. „Amtsjahr“ ist, und wenn man freiberuflich ist?

Außerdem habe ich gehört, dass man sich beim
1) Arbeitsamt
2) Finanzamt
3) DRV - Deutsche Rente Versicherung
4) und bei der Krankenversicherung (ich bin bei einer BKK)
als Freiberufler anmelden muss.

Stimmt? Ich habe verschiedene Versionen gehört.

Danke vorab!
CGdC
 

kand-pat

BRONZE - Mitglied
AW: Amtsjahr: Beiträge zur Sozialversicherung RV-AV-KV-PV ? Anmeldung als Freiberufle

Hallo CGdC,

vor Deinem Problem stehen alle Kandidaten.

Wie sind die Beiträge zur Sozialversicherung RV-AV-KV-PV zu zahlen, wenn man in dem o.g. „Amtsjahr“ ist, und wenn man freiberuflich ist?

Das DPMA zahlt für Dich die RV und AV Beiträge, jedoch auf dem Minimalniveau, nämlich wie es für Praktikanten üblich ist.

Außerdem habe ich gehört, dass man sich beim
1) Arbeitsamt
CGdC

Vor dem Amtsjahr musst Du Dich hier nicht melden. Das DPMA ist Dein neuer Arbeitgeber (40 Stundenwoche :)) ). GGfs. rechtzeitig vor Ablauf des Amtsjahres als arbeitssuchend melden.

2) Finanzamt
CGdC

Hier musst Du ggfs. eine neue Steuernummer beantragen, um als Freiberufler Rechnungen schreiben zu können.

3) DRV - Deutsche Rente Versicherung
CGdC

Hier musst Du nichts unternehmen. Das DPMA zahlt in die Rentenkasse.

4) und bei der Krankenversicherung (ich bin bei einer BKK)
als Freiberufler anmelden muss.
CGdC

Hier musst Du Dich melden. GGfs gibt es bei der BKK eine Regelung, dass Du als Kandidat im Amtsjahr den günstigen Praktikantentarif bekommst. Ich bin in der TK, die hat eine entsprechende Regelung. Dennoch muss man die Sachbearbeiter nachdrücklich auf die Regelung hinweisen, sonst bekommt man nur den regulären Selbstständigentarif. Über die Krankenkasse zahlt man auch die Pflegeversicherung.

Viel Erfolg im Amtsjahr

Kand-pat
 

DanielP

Schreiber
AW: Amtsjahr: Beiträge zur Sozialversicherung RV-AV-KV-PV ? Anmeldung als Freiberufle

Hey Carlos!

ich bin auch grad mit einem ähnlichen Problem beschäftigt und hier mal meine Infos, soweit ich sie bis jetzt zusammentragen konnte:

Um gegenüber meiner Kanzlei abrechnen zu können, benötige ich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (VAT). Die bekommt man vom Finanzamt zugeteilt, sobald ein entsprechender Antrag eingeht. Der Antrag ist hier zu finden:

http://www.finanzamt.bayern.de/Info...Z/Existenzgruender/default.php?f=Muenchen&d=d

und hat den Titel:

"Fragebogen zur Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit bzw. Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft"

Laut telefonischer Auskunft beträgt die Bearbeitungszeit etwa 2 Wochen, bei freundlicher Nachfrage auch etwas weniger.

Noch Tipps:
- Auf der Seite 7 des Antrags ist wohl die Ist-Versteuerung zu bevorzugen, weil hierdurch flexibler auf die schwankenden Umsätze und damit notwendigen Abgaben eingegangen werden kann.
- ein Antrag auf Dauerfristverlängerung zur Zahlung der Umsatzsteuer verlängert die Frist zur Zahlung um 1 Monat, wodurch sich finanzielle Engpässe vermeiden lassen. Endet die Frist für Oktober beispielsweise am 10.11, so verschiebt sich das auf 10.12. Das ist insofern von Vorteil, wenn die Auszahlung des "Gehalts" von der Kanzlei erst Anfang des neuen Monats eingeht und dann notfalls die Umsatzsteuer ausgelegt werden muss. Antrag auf Dauerfristverlängerung soll easy über Elster gehen.
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
AW: Amtsjahr: Beiträge zur Sozialversicherung RV-AV-KV-PV ? Anmeldung als Freiberufle

Das ist insofern von Vorteil, wenn die Auszahlung des "Gehalts" von der Kanzlei erst Anfang des neuen Monats eingeht und dann notfalls die Umsatzsteuer ausgelegt werden muss. Antrag auf Dauerfristverlängerung soll easy über Elster gehen.

Das verstehe ich nicht.

Wenn ein Rechnungsbetrag z.B. am 03.11. eingeht, dann fällt dies in den
Umsatzsteuerzeitraum für November.
Wenn ein Rechnungsbetrag z.B. am 30.11. eingeht, dann fällt dies auch in den
Umsatzsteuerzeitraum für November.

Nun hat man (ohne Dauerverlängerung) bis zum 10.12. Zeit für die
Umsatzsteuervorauserklärung für den Monat November und für die Zahlung
der im November eingenommenen Umsatzsteuern (abzüglich der
ausgegebenen Umsatzsteuern, kann man aber auch erst zum Jahresabschluss
verrechnen).

Wo muss man da nun etwas "auslegen"?
 

DanielP

Schreiber
AW: Amtsjahr: Beiträge zur Sozialversicherung RV-AV-KV-PV ? Anmeldung als Freiberufle

Stimmt, das hatte ich nicht ganz umrissen.
Es zählt der Eingang auf dem Konto für die Berechnung der Umsatzsteuer in diesem Monat. Da man aber erst am 1. des neuen Monats genau über die Eingänge am Konto Bescheid weiß schadet es nicht die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung zu schieben, auch um das Geld noch länger auf dem eigenen Konto zu haben.
 

TheOne320

BRONZE - Mitglied
AW: Amtsjahr: Beiträge zur Sozialversicherung RV-AV-KV-PV ? Anmeldung als Freiberufle

Ich hole diesen Thread mal wieder hoch, da er gerade für mich relevant wird. Darf man sich als Kandidat im Amtsjahr überhaupt als "Freiberufler" bezeichnen? An den Stellen, bei denen ich nachgelesen habe, steht immer das man für die freiberufliche Tätigkeit eine berufliche Qualifikation benötigt, die ja bei einem Kandidaten noch nicht vorliegt. Als was ist man denn Freiberufler, wenn man im Amtsjahr Kollegenarbeit ausübt?
 
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