Allgemeines Meinungsbild - GWB

L

LostJedi

Guest
Auf meiner verzweifelten Suche nach einem _alten_ GWB oder gar einem alten GWB-Skript (das aus Hagen finde ich... suboptimal...) bin ich sehr häufig auf vollkommenes Unverständnis gestoßen. "Wofür soll man das denn noch brauchen?" - "Das hab ich schon längst weggeschmissen - wer interessiert sich denn hier für Rechtsgeschichte" - ...

Als ich einigen Leuten darlegte, dass ich leider noch das alte GWB lernen müsste, machten diese mir klar, was für ein kompletter Unfug das sei, ein Gesetz in der alten Form zu lernen, das vollkommen überarbeitet ist. Das würde niemandem auch nur ansatzweise etwas bringen und hirnlose Zeitverschwendung. Das hat meine Motivation, die Hagen-Wälzer durchzulesen nicht gerade, sagen wir, erhöht. *g*

Wie seht ihr das? Sollte die FernUni verpflichtet sein, uns aktuelles Material zu liefern, mit dem wir etwas anfangen könnten, oder ist das in Ordnung, sich mit Rechtshistorie zu beschäftigen?

Bin gespannt auf Antworten, wenn möglich motivierend ;) ...
 
G

grond

Guest
Von Hagen erwarte ich nichts. Was die Sache mit der Rechtsgeschichte angeht: wir haben einen Fall gehabt, bei dem ein Streitpatent auf ein DDR-Schutzrecht zurückging. Dabei waren allerlei Fragen zu klären, die noch unter DDR-Recht fielen. "Rechtsgeschichte" zu betreiben, kann also auch mal sehr dringlich werden. Und dann einen Kommentar zu einem nicht mehr herrschenden Recht aufzutreiben, kann sehr schwierig sein. Von daher gibt es keinen Grund, nicht Kommentare und dergleichen zu nicht mehr geltenden Gesetzen schön aufzuheben...
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Meiner Ansicht nach müssen wir das alte GWB/UWG nicht lernen. Es sind nur noch keine neuen Skripte verfügbar, so dass die FernUni uns eben leider nur die alten liefern kann. Da kann man natürlich schimpfen, warum das so lange dauert, aber die muss ja auch jemand schreiben ...

Für die Bearbeitung der Einsendeaufgaben steht es aber - wie durch mehrfache Nachfrage verschiedener Kandidaten bei den zuständigen Betreuern abgesichert ist - jedem frei, ob er altes oder neues Recht anwendet. Ich gehe auch davon aus, dass in der Abschlussprüfung eher das aktuelle Recht interessiert und das alte vielleicht nur am Rande gestreift wird.

Bleibt das Problem, welche Quellen man zum Lernen heranzieht, wenn man nach neuem Recht arbeiten will - was ich im Hinblick auf die Praxis für sinnvoll halte. Die Ausbildung ist ohnehin recht straff, da bleibt für Rechtshistorie erst mal nicht so viel Zeit. Wobei das hier auch nicht vollends verkehrt ist, schließlich ist die Rechtsprechung zum neuen Recht noch nicht so umfangreich, so dass an vielen Stellen doch wieder auf's alte zurückgegriffen werden muss und kann (z.B. bei den Fallgruppen der Unlauterkeitstatbestände).

IMHO eignet sich hier ein aktueller Kommentar sehr gut (ja, die sind teuer, aber die meisten Kanzleien dürften so etwas doch haben), der auch immer wieder auf Parallelen und Unterschiede zum alten Recht verweist. Dann schaut man noch mal in die Handouts von Prof. Bartenbach aus der Präsenzphase rein (die ja schon dem aktuellen Stand entsprechen) und sollte damit insgesamt klar kommen. Da muss man nur drauf kommen, bevor man die 120 Seiten altes Skript durchgeackert hat ;-))
 
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