Akteneinsicht

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
Hallo,

zur Akteneinsicht beim DPMA habe ich hier im Forum den folgenden Beitrag gefunden.

http://h1838009.stratoserver.net/ka...nsicht-beim-DPMA&p=21641&viewfull=1#post21641

Hat mir leider noch nicht weitergeholfen.

Ich habe festgestellt, dass die Aufrechterhaltung eines Gebrauchsmsuters in DE erst sehr spät im online zugänglichen Register vermerkt wird. In einem unserer Fälle ist auch nach 4 Monaten nach der Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühr noch kein Hinweis online zu finden.

Nun haben wir die Situation, für einen Mandanten prüfen zu müssen, ob die Aufrechterhaltungsgebühr für ein Gebrauchsmuster eines potentiellen Konkurrenten gezahlt wurde oder nicht, also ob das Gebrauchsmuster noch in Kraft ist oder nicht. Da das Online-Register nicht verlässlich ist (s.o.), dachte ich an eine konventionelle Akteneinsicht.

Hierbei stellen sich mir folgende Fragen:

1. Bringt die konventionelle Akteneinsicht ein Mehr an Informationen oder ist die Handakte auch so weit zurück?

2. Erfährt der Gebrauchsmusterinhaber von der Akteneinsicht, insbesondere wer eingesehen hat?

3. Falls der Gebrauchsmusterinhaber eine amtliche Recherche beantragt hat, findet sich das Rechercheergebnis auch in der Akte oder kann der Gebrauchsmusterinhaber dafür sorgen, dass kein Hinweis und keine Dokumente in der Akte sind ? (Hintergrund: Vielleicht hilft uns ja bereits ein vernichtendes Rechercheergebnis.)

Danke

Kugelblitz
 

pak

*** KT-HERO ***
Ich habe festgestellt, dass die Aufrechterhaltung eines Gebrauchsmsuters in DE erst sehr spät im online zugänglichen Register vermerkt wird. In einem unserer Fälle ist auch nach 4 Monaten nach der Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühr noch kein Hinweis online zu finden.

Ja, das stimmt leider.

1. Bringt die konventionelle Akteneinsicht ein Mehr an Informationen oder ist die Handakte auch so weit zurück?

Wir haben vor Kurzem eine solche Akteneinsicht durchgeführt und die physische Akte enthielt aktuellere Informationen.

2. Erfährt der Gebrauchsmusterinhaber von der Akteneinsicht, insbesondere wer eingesehen hat?

Unser Antrag und damit unser Name ist direkt in die Akte gewandert, so dass der Gebrauchsmusterinhaber grundsätzlich Wind davon bekommen könnte, wenn er Akteneinsicht in die eigene Akte beantragt ;-). Eine Benachrichtigung des Inhabers durch das Amt ist mW nicht vorgesehen.

3. Falls der Gebrauchsmusterinhaber eine amtliche Recherche beantragt hat, findet sich das Rechercheergebnis auch in der Akte oder kann der Gebrauchsmusterinhaber dafür sorgen, dass kein Hinweis und keine Dokumente in der Akte sind ? (Hintergrund: Vielleicht hilft uns ja bereits ein vernichtendes Rechercheergebnis.)

In unserem Fall war sowohl der Antrag auf Recherche als auch das Rechercheergebnis der Akte zu entnehmen.

pak
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Hallo,
Ich habe festgestellt, dass die Aufrechterhaltung eines Gebrauchsmsuters in DE erst sehr spät im online zugänglichen Register vermerkt wird. In einem unserer Fälle ist auch nach 4 Monaten nach der Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühr noch kein Hinweis online zu finden.

Wegen der Aufrechterhaltung würde ich beim DPMA einfach anrufen und nachfragen. Die zuständigen Mitarbeiter sehen am Rechner, ob die Gebühr gezahlt wurde, auch wenn die Information noch nicht im Register eingetragen ist. Schutzwürdig ist die Information auch nicht, vielmehr haben Dritte ein legitimes Interesse zu erfahren, ob ein Schutzrecht noch in Kraft ist.
 

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
Super, danke für Eure Hinweise und Tipps! Ich werde es tatsächlich einfach mal mit einer telefonischen Anfrage bezüglich der Aufrechterhaltunggebühr versuchen. Der direkte Weg ist wohl meist der beste ...

Kugelblitz
 
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