Das mit dem 'zwingend' Veröffentlichen ist nicht immer ganz so einfach. Bei einer unserer US-Anmeldungen mit deutscher Priorität kam es in der Frühzeit des US-Veröffentlichens von Anmeldungen vor, dass das USPTO das mit dem Veröffentlichen einfach nicht gemacht hat, warum auch immer. Seither haben sie es für unsere Anmeldungen aber immer hinbekommen. Schwierig wird es dann, wenn die Veröffentlichung vergessen wird und nie ein Patent erteilt wird. Dann erfährt außerhalb des Amtes nur der Anmelder davon.
Vorstellen kann ich mir die jetzt im dritten Anlauf geschilderte Konstellation folgendermaßen:
Anmelder nimmt ausländische Priorität in Anspruch,
meldet beim USPTO an (oder war dazwischen etwa eine PCT-Anmeldung, womöglich auf Englisch?),
lässt die Ameldung beim USPTO untergehen, vor der Veröffentlichung (oder das USPTO vergisst die Veröffentlichung),
Vor dem Untergang wird eine Divisional oder Continuation oder eine Continuation in Part beim USPTO eingereicht, die dann das 'ursprüngliche' US filing date behält,
und diese abgezweigte Anmeldung wird dann recht schnell erteilt, bevor sie veröffentlicht wird.
Aber selbst in diesem Versuch einer Antwort sind noch viele Fragezeichen, weil eben zuviele Fakten in der Frage selbst fehlen.
Gibt es eine für die USA ausländische Priorität (ist eigentlich anzunehmen, wenn Alex schreibt, es sei ein internationaler Bezug da)? Oder handelt es sich vielleicht doch um die Priorität einer Provisional Application?
Ist eine PCT-Anmeldung erfolgt?
Wurde die erste US-Anmeldung irgendwann einmal geteilt (Divisional? continuation? continuation in part?)
Kann der elektronischen Akteneinsicht PAIR irgenetwas entnommen werden?