Änderung des US Patentrechts

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Wann wurde das Patentrecht in Bezug auf die Publikationspflichten (Veröffentlichung nach 18 Monaten) geändert.
Ich weiß, dass U-Boote immer noch möglich sind. Ich möchte aber gerne Wissen wie es mit einer Prioinanspruchnahme ist.

Gruß
Alex
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Beantwortet leider meine Frage nicht! Ich habe eine Anmeldung, welche eine Prio von 2002 hat und 2003 eingereicht wurde und erst 2006 publiziert wurde!

Sprich knapp 4 Jahr nach Prio erfolgt die Veröffentlichung mit der Erteilung.

Gruß
Alex
 

grond

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
Beantwortet leider meine Frage nicht! Ich habe eine Anmeldung, welche eine Prio von 2002 hat und 2003 eingereicht wurde und erst 2006 publiziert wurde!

Sprich knapp 4 Jahr nach Prio erfolgt die Veröffentlichung mit der Erteilung.
Hatten wir das nicht vor kurzem hier schon? Ich habe das so in Erinnerung: die Veröffentlichung nach 18 Monaten gibt es wohl nur, wenn es eine Anmeldung mit internationalem Bezug ist, dieselbe Erfindung also irgendwo anders auch angemeldet wurde (und da sowieso offengelegt würde...). Für reine US-Anmeldungen gibt es immer noch die alte Regelung.
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
Irgendwie komm ich nicht ganz mit. Die Frage war doch 'wann wurde das US-Patentrecht geändert?' Meine Antwort war darauf das Datum, an dem die Änderungen wirksam wurden, indem die erste Veröffentlichung erfolgte.

Um die eigentliche Frage zu beantworten, muß man dann schon eine genauere Fragestellung bekommen. Grond kann ja auch nur spekulieren, dass wir das für eine Anmeldung ohne irgend einen Auslandsbezug hier schon einmal hatten. Dazu passt die Angabe in der Frage aber nicht, dass hier eine Priorität in Anspruch genommen wurde. Also müsste eigentlich die Angabe dazu, wie die Priorität denn aussieht (Aus dem Ausland? Provisional?) Oder ist das Patent etwa duch eine Continuation Application oder eine Continuation in Part entstanden?

Das sollte man schon wissen, um so eine Frage beantworten zu können.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Sorry, habe mich wohl nicht klar ausgedrückt.

Ja, das Thema hatten wir schon, aber hier liegt ein internationaler Bezug vor (Prio wurde in Anspruch genommen).

Die Antwort mit dem Datum habe ich dahingehend verstanden, dass ab 2001 Veröffentlichungen erfolgen, mir fehlte die Auskunft, dass dies zwingend erfolgt.

Das eigentliche Problem ist, dass ich mir den später dargestellten Sachverhalt nicht erklären kann.
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
Das mit dem 'zwingend' Veröffentlichen ist nicht immer ganz so einfach. Bei einer unserer US-Anmeldungen mit deutscher Priorität kam es in der Frühzeit des US-Veröffentlichens von Anmeldungen vor, dass das USPTO das mit dem Veröffentlichen einfach nicht gemacht hat, warum auch immer. Seither haben sie es für unsere Anmeldungen aber immer hinbekommen. Schwierig wird es dann, wenn die Veröffentlichung vergessen wird und nie ein Patent erteilt wird. Dann erfährt außerhalb des Amtes nur der Anmelder davon.

Vorstellen kann ich mir die jetzt im dritten Anlauf geschilderte Konstellation folgendermaßen:
Anmelder nimmt ausländische Priorität in Anspruch,
meldet beim USPTO an (oder war dazwischen etwa eine PCT-Anmeldung, womöglich auf Englisch?),
lässt die Ameldung beim USPTO untergehen, vor der Veröffentlichung (oder das USPTO vergisst die Veröffentlichung),
Vor dem Untergang wird eine Divisional oder Continuation oder eine Continuation in Part beim USPTO eingereicht, die dann das 'ursprüngliche' US filing date behält,
und diese abgezweigte Anmeldung wird dann recht schnell erteilt, bevor sie veröffentlicht wird.
Aber selbst in diesem Versuch einer Antwort sind noch viele Fragezeichen, weil eben zuviele Fakten in der Frage selbst fehlen.
Gibt es eine für die USA ausländische Priorität (ist eigentlich anzunehmen, wenn Alex schreibt, es sei ein internationaler Bezug da)? Oder handelt es sich vielleicht doch um die Priorität einer Provisional Application?
Ist eine PCT-Anmeldung erfolgt?
Wurde die erste US-Anmeldung irgendwann einmal geteilt (Divisional? continuation? continuation in part?)
Kann der elektronischen Akteneinsicht PAIR irgenetwas entnommen werden?
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Kurz zu den Fakten:

Keine PCT (und vermutet keine US Provisional)
Französische Prio.
Zusätzlich gibt es eine CIP, aber die wurde später eingereicht und veröffentlicht und ist für mich irrelevant
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
Dann ist es wohl wirklich so, dass das USPTO das Veröffentlichen vergessen hat oder dass der Anmelder den Antrag gestellt hat, die Veröffentlichung zu unterlassen und dem auch stattgegegeben wurde.

Das heißt aber an sich nix, außer dass der Inhaber seine Rechte erst ab Veröffentlichung der Ansprüche in der Patentschrift und nicht schon ab Veröffentlichung der Anmeldung (wenn deren Ansprüche mit denen der Erteilung im wesentlichen übereinstimmen) gegen Verletzer geltend machen kann.
 

grond

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
Leider heißt es doch was, da ich das Dokument als Stand der Technik brauche.
In welchem Land? Abgesehen davon, dass die französische Prioschrift ja offengelegt sein müsste, werden in den USA doch auch unveröffentlichte Patentschriften als voller Stand der Technik berücksichtigt.
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
@grond:
Ist bei so einer Aussage nicht Vorsicht geboten?
Meines Wissens sind in den USA Anmeldungen nur dann Stand der Technik gegen andere Anmeldungen, solange sie anhängig sind. Die Erteilung erledigt das mit der Anhängigkeit. Wenn alex den Inhalt der Anmeldung also gegen ein vor der Erteilung angemeldetes und seither erteiltes US-Patent braucht, sieht es eher schlecht aus.

Deshalb wird jetzt wichtig:
In welchem Land?
Gibt es weitere Familienmitglieder?
 

grond

*** KT-HERO ***
ConfoosedPhysicist schrieb:
@grond:
Ist bei so einer Aussage nicht Vorsicht geboten?
Sowieso. Wer mag sich schon auf Aussagen in einem Internetforum verlassen? Ich sehe den Nutzen dieses Forums weniger darin, verlässliche Rechtsauskünfte zu finden, als darin, Denkanregungen zu erhalten und zu geben. Die können vollkommener Unsinn sein oder einen Hinweis in die richtige Richtung geben. Das muss aber der Fragensteller selbst herausfinden.


Meines Wissens sind in den USA Anmeldungen nur dann Stand der Technik gegen andere Anmeldungen, solange sie anhängig sind. Die Erteilung erledigt das mit der Anhängigkeit.
Ich weiß, dass es müßig ist, im Gesetz und speziell im US-Gesetz nach Logik zu suchen, aber das würde ja heißen, dass ich bei einer störenden älteren Anmeldung mein US-Anmeldeverfahren so lange herauszögern muss, bis die ältere Anmeldung entweder erteilt oder zurückgewiesen ist.
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
ConfoosedPhysicist schrieb:
Meines Wissens sind in den USA Anmeldungen nur dann Stand der Technik gegen andere Anmeldungen, solange sie anhängig sind.
Glaube ich nicht. Stand der Technik nach 35 USC 102 lit. e:

(1) an application for patent, published under section 122(b), by another filed in the United States before the invention by the applicant for patent or (2) a patent granted on an application for patent by another filed in the United States before the invention by the applicant for patent, ...

Danach ist ja wohl die ältere Anmeldung SdT nach 35 USC 102 lit. e (1), das erteilte Patent dann SdT nach 35 USC 102 lit. e (2).
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Also, ich brauche es als StdT in DE. Dort ist alles StdT was vor dem AT der Öffentlichkiet zugänglich war.
Eine Prio kann auf einen Anmeldetag beruhen und muss nicht publiziert sein.

Die Publikation erfolgte 4 Tage vor dem AT des zu löschenden GbM in DE. Somit reicht es aus.

Mich interessierte lediglich wann sich das Gesetz geändert hat und warum eine Publikation erst nach 4 Jahren erfolgte.
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
@grond @EQE 2009 Gast

Sorry, da habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt.

Ich hatte gemeint: Eine NICHT VERÖFFENTLICHTE US-Patentanmeldung ist nur solange SdT, wie sie anhängig ist. Nur dann kann es meines Wissens zur Interference kommen. Wenn sie noch vor einer Veröffentlichung als Patent zugrunde geht und z.B. die Veröffentlichung 'vergessen' wurde, muss die Anmeldung am Leben sein, um in den USA als SdT gegen jüngere US-Anmeldungen zu gelten.
 

MPS

GOLD - Mitglied
Für den Stand der Technik kommt es nicht unbedingt darauf an, wann die Anmeldung veröffentlicht wurde, sondern wann die Akte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Wenn also die Veröffentlichung der Anmeldung vom Amt schlicht vergessen wurde, so muss das nicht bedeuten, dass die Akte der Öffentlichkeit unzugänglich war. Ich kenne die genaue Amtspraxis in den USA nicht, möchte aber hier diesen Gedankengang mal aufreissen, damit andere da weiterforschen können.
 

smartpat

SILBER - Mitglied
Hinsichtlich des "Vergessens" einer Veröffentlichung durch das USPTO: Anmelder können mit der Anmeldung einen sogenannten "Non-publication request" stellen. Die Anmeldung wird dann erst nach Erteilung veröffentlicht.

37 CFR 1.213 Nonpublication request.
(a) If the invention disclosed in an application has not been and will not be the subject of an application filed in another country, or under a multilateral international agreement, that requires publication of applications eighteen months after filing, the application will not be published under 35 U.S.C. 122(b) and § 1.211 provided:

(1) A request (nonpublication request) is submitted with the application upon filing;

(2) The request states in a conspicuous manner that the application is not to be published under 35 U.S.C. 122(b);

(3) The request contains a certification that the invention disclosed in the application has not been and will not be the subject of an application filed in another country, or under a multilateral international agreement, that requires publication at eighteen months after filing; and

(4) The request is signed in compliance with § 1.33(b).
 
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