ACHTUNG - EQE Zulassungsbedingung !

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GAST_DELETE

Guest
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, da hat sich was geändert:

Im neuen EPA Amtsblatt steht auf Seite 122/123:

... verkürzt das Prüfungssekretariat die Beschäftigungszeit von Bewerbern,die die folgenden Spezialstudiengänge oder Praktika auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes erfolgreich abge-
schlossen haben:
-abgeschlossene achtmonatige Ausbildung bei den deutschen Patentbehörden. Gewährte Verkürzung: 6 Monate bei Vorlage der Zulassung zur deutschen Patentanwaltsprüfung. Ist die achtmonatige Ausbildung noch nicht abgeschlossen,so wird keine Verkürzung gewährt; ...

War das schon immer so oder wurde das nicht früher im vorhinein anerkannt? So wie es da steht, wäre es nämlich schlecht für so einige, unter anderem für mich ....
 
J

joe

Guest
Hallo zusammen!


Ich halte diese Regelung eh für sehr merkwürdig. Vor allem hat sie zur Folge, daß einem als kandiadat, welcher möglichst früh, also nach 26 Monaten oder etwas später ins Amtsjahr geht, noch einige Monate fehlen für die Zulassung zum EQE.

Fazit: Man muß sich irgendwo noch paar Monate bei einem EPA-Anwalt holen. Dies ist insbesondere dann problematisch wenn man seiner Ausbildunggkanzlei nach der KAndidaten-Knechtschaft endgültig den Rücken kehren will, wie das bei mir der Fall ist.

Ist eine bestandene deutsche PA-Prüfung denn nicht alleine schon ausreichend? Nein: Denn während der unter Umständen noch abzuleistenden Moante qualifiziert sich der EQE-Bewerber noch ungemein!!!!!!!!!!!!!!!!!! HA;HA; HA!!

Joe
 
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Robby

Guest
Mir war das Problem gleich zu Beginn klar. Daher habe ich "grosszügig" 4 Monate Probezeit ohne Meldung beim Amt vorgeschlagen, gegen einen kleinen Gehaltsaufschlag. Jetzt passt alles mit etwas Luft beinahe auf den Tag genau. Da muss ich dann nicht nochmal wegen irgendwelchem Scheiss Kopfstände machen nach der DPMA-Prüfung, sondern kann mich enstpannt 7-8 Monate der Vorbereitung auf die EPA-Klausur widmen.
 
J

joe

Guest
@ Robby:


Stimmt, da warst Du wohl vorrausschauender! Ich bin jedoch froh, daß bei mir die Kandidaten-Knechtschaft auf 26 Monate begrenzt ist. Länger möchte ich in diesem Laden auf keinen Fall bleiben!!

Mich hat man ohnehin ausgebeutet: Im ersten Jahr hauptsächlich Übersetzungen.

Joe
 
R

Robby

Guest
@Joe: Dann sei froh, dass Du es so gemacht hast. Ich bin mir sicher, dass Du im Amtsjahr genug Glegenheit hast, mit Kollegen in Kontakt zu kommen, die Dir Arbeit bei anderen Kanzleien vermitteln können.
 

Besserwisser

BRONZE - Mitglied
Eine Anerkennung im Vorhinein gibt es nicht und gab es nicht. Wie soll das EPA sonst nachprüfen, ob Du nach der Prüfung tatsächlich ins Amtsjahr gehst?

Allerdings muß das Amtsjahr noch nicht bis zum Anmeldeschluß zur Europäischen Eignungsprüfung abgeschlossen sein. Es reicht, wenn die Zulassung zur deutschen Patentanwaltsprüfung vor der Europäischen Prüfung nachgereicht wird.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
 
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