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GAST_DELETE
Guest
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, da hat sich was geändert:
Im neuen EPA Amtsblatt steht auf Seite 122/123:
... verkürzt das Prüfungssekretariat die Beschäftigungszeit von Bewerbern,die die folgenden Spezialstudiengänge oder Praktika auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes erfolgreich abge-
schlossen haben:
-abgeschlossene achtmonatige Ausbildung bei den deutschen Patentbehörden. Gewährte Verkürzung: 6 Monate bei Vorlage der Zulassung zur deutschen Patentanwaltsprüfung. Ist die achtmonatige Ausbildung noch nicht abgeschlossen,so wird keine Verkürzung gewährt; ...
War das schon immer so oder wurde das nicht früher im vorhinein anerkannt? So wie es da steht, wäre es nämlich schlecht für so einige, unter anderem für mich ....
Im neuen EPA Amtsblatt steht auf Seite 122/123:
... verkürzt das Prüfungssekretariat die Beschäftigungszeit von Bewerbern,die die folgenden Spezialstudiengänge oder Praktika auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes erfolgreich abge-
schlossen haben:
-abgeschlossene achtmonatige Ausbildung bei den deutschen Patentbehörden. Gewährte Verkürzung: 6 Monate bei Vorlage der Zulassung zur deutschen Patentanwaltsprüfung. Ist die achtmonatige Ausbildung noch nicht abgeschlossen,so wird keine Verkürzung gewährt; ...
War das schon immer so oder wurde das nicht früher im vorhinein anerkannt? So wie es da steht, wäre es nämlich schlecht für so einige, unter anderem für mich ....