Abwesenheitsgeld bei Wahrnehmung externer Termine?

Kurt

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

wie ist das eigentlich, wenn der Patentanwalt externe Termine wahrnimmt (zum Beispiel bei Gericht).

Fahrtkosten werden berechnet, klar. Fällt dann für die reine Abwesenheitszeit (also Dauer der Fahrt, Dauer der mündlichen Verhandlung) ebenfalls das anwaltliche Stundenhonorar an...?

Danke schonmal und Grüße,
Kurt.
 

paule

BRONZE - Mitglied
Was der PA mit seinem Mandanten ausmacht, ist sein Bier (üblich: halber Stundensatz). Abwälzen auf den Gegner in der Kostenfestsetzung kann man nach Nr. 7005 VV RVG allerdings nur

Nr. 7005, Tage- u. Abwesenheitsgeld
7005 Nr. 1, bis 4 Stunden
20,00 €
7005 Nr. 2, 4 - 8 Stunden
35,00 €
7005 Nr. 3, über 8 Stunden
60,00 €

Bei Auslandsreisen kann auf Nr. 7005 ein Zuschlag von 50 % berechnet werden.
 

PatFan

GOLD - Mitglied
Kommt ja auch immer darauf an, wie die Konkurrenzsituation so ist. Der Nicht-Münchner wird schn ml seinen Mandanten nicht auf den vermeintlichen Standortnachteil der Kanzlei hinweisen wollen, in dem er hohe Reisekosten berechnet, daher ist der Trip nach Muc für viele weiter entfernte Anwälte dann ein Zuschussgeschäft.

Umgekehrt wechseln auch nicht unerheblich wenig Mandanten von einer Münchner Kanzlei zu einer lokalen Kanzlei, weil Reisekosten für den Mandantenbesuch berechnet werden und viele Mandanten mittleierweile mitbekommen haben, dass man so oft ja auch nicht nach München muss.

Ist halt immer eine Frage, was man beim Mandanten durchsetzen kann und will.

Gruß PatFan
 
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