Kurt
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
wie ist das eigentlich, wenn der Patentanwalt externe Termine wahrnimmt (zum Beispiel bei Gericht).
Fahrtkosten werden berechnet, klar. Fällt dann für die reine Abwesenheitszeit (also Dauer der Fahrt, Dauer der mündlichen Verhandlung) ebenfalls das anwaltliche Stundenhonorar an...?
Danke schonmal und Grüße,
Kurt.
wie ist das eigentlich, wenn der Patentanwalt externe Termine wahrnimmt (zum Beispiel bei Gericht).
Fahrtkosten werden berechnet, klar. Fällt dann für die reine Abwesenheitszeit (also Dauer der Fahrt, Dauer der mündlichen Verhandlung) ebenfalls das anwaltliche Stundenhonorar an...?
Danke schonmal und Grüße,
Kurt.