Abrechenbare Stunden im ersten Jahre der Ausbildung?

Patinchen

Schreiber
Ich hätt' da 'mal eine Frage:

wie rechnet ihr als Kandidaten eure Stunden gegenüber dem Mandanten ab?

Bin jetzt seit einem halben Jahr dabei und soll ab jetzt auch immer brav abrechenen, wie viele Stunden ich für die Bearbeitung einer Akte gebraucht hab' (is' ja auch sinnvoll, wenn man irgendwann mal damit anfängt). Ich frag' mich aber, was ich da alles mit einrechnen soll?

Kann ja wohl kaum die tatsächliche Bearbeitungszeit in Rechnung stellen, weil ich in dem meisten Fällen (wenn's nicht gerade irgend ein super kurzer Bescheid oder so ist) ja noch viel mehr rundherum nachlesen muss und daher natürlich viel langsamer bin als ein fertiger Patentanwalt?

Gibt's bei euch in den Kanzleien dafür Regelungen? (Bspw. Nur die tatsächliche Zeit, die's braucht den Schriftsatz zu erstellen oder sowas in der Art?)

Die zwei daran anschließende Frage sind dann:

Wieviele Stunden im Monat sollte man als Kandidat mindestens abrechnen können? Bzw. Wieviel Stunden schafft ihr im Schnitt ungefär am Tag die abrechenbar sind?

Beste Grüße

Patinchen
 

candid art

Vielschreiber
Bei uns konnten wir als Kandidaten auch die tatsächliche Arbeitszeit zumindest im System erfassen (lassen). Dann waren eben die Stundenhonorare niedriger angesetzt als bei den Anwälten. Ansonsten schaut man selbst und anschließend der Anwalt eh noch mal auf die Rechnung, ehe er sie abschickt. Da kann er sie noch korrigieren/anpassen, was dann für den Kandidaten wieder ein feedback darüber darstellt, was geht und was nicht. Ich nehme an, das ist bei euch ähnlich. Da solltest du deinen Betreuer fragen.
 

PhD

SILBER - Mitglied
Wie immer - es kommt darauf an....als Kandidat nach dem ersten Jahr habe ich etwa 30h im Monat abgerechnet, allerdings zum vollen Stundensatz. Im dritten Jahr war ich dann so bei 60, und als Junganwalt nach dem Amtsjahr strebe ich so 80 - 100 an (also etwa 4 - 5 Stunden pro Tag).
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Platt gesagt: Eine gute Ausbildung läuft im ersten Jahr so ab, dass man jede Arbeit mindestens 3 mal macht. Mit jedem "Machen Sie das nochmal, dies und jenes passt nicht" lernt man dazu. Da auf Stunden zu schielen ist ziemlicher Blödsinn.

Generell sollte man auch berücksichtigen, dass die Preisunterschiede zwischen Kanzleien bei deutlich mehr als 100% (vom billigsten aus gesehen) liegen - ohne dass die Preise in irgendeiner Form mit Qualität korrelieren. Deswegen ist auch ein Vergleich über verdientes Geld oder abgerechnete Stunden mit anderen in anderen Kanzleien ziemlich sinnlos für die Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit.
 

la-le-lu

Schreiber
@das gelbe U: schließe mich an und bin völlig Deiner Meinung ... allerdings klingts für mich eher danach, dass Patinchen dazu angehalten worden ist, jetzt aber mal Stunden zu machen ...
 

PhD

SILBER - Mitglied
Im Zweifel wirkt ein kleiner Hinweis auf § 6 (2) PatAnwAPO Wunder - oder wie es ein Kollege mal ausdrückte: "Ich bin hier in der Ausbildung, nicht in der Ausbeutung" ;-)
 

candid art

Vielschreiber
Also ich finde, dass ihr da viel zu viel rein liest. Patinchen wurde vom Chef aufgefordert, zu notieren, vieviel er/sie für die Arbeit abrechnen möchte. Dadurch lernt man doch auch, wieviel man für welche Arbeiten abrechnen kann/darf. Wenn nicht in der Kandidatenzeit lernt, wann dann? Dass man da gleich eine Drohung gegenüber dem Chef vorschlägt und alle PAe pauschal für Ausbeuter hält, finde ich übertrieben und auch erschreckend. Was hattet ihr denn für Ausbilder?
 

grond

*** KT-HERO ***
Basti schrieb:
Außerdem heißt es bei uns, 500-600 Stunden im ersten Jahr als Kandidat wären schaffbar.
Wieviele Bescheidskommentierungen wären das denn? Bei uns "kostet" ein Bescheid so 2 bis 4 Stunden, eine Neuanmeldung zwischen 8 und 12 Stunden. Bis zu 300 Bescheide oder gar 50 Neuanmeldungen im ersten Jahr als Kandidat erschiene mir allerdings utopisch.
 
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