Hi Alex,
können-ja
Es ist schon risikoreich. Meinst Du eine dt. Marke? Ich geh mal davon aus, weil sie schon eingetragen ist (GMV schließt sich dann aus).
Grundsätzlich würde ich vor einer Abmahnung erstmal eine Berechtigungsanfrage an den Dritten stellen. Machst Du das nicht, und wird Deine Marke gelöscht, hast Du unberechtigt abgemahnt. Das kann einen Eingriff in den (eingerichteten und ausgeübten) Gewerbebetrieb des Dritten bedeuten. Der Dritte hätte dann einen Anspruch auf Schadensersatz gegen Deinen Markeninhaber.
Also können schon, aber ich würde erst die Risiken gegeneinander abwägen.
Hat der Widerspruch geringe Aussicht auf Erfolg? Dann könnte man ein Vorgehen versuchen.
Hat der Widerspruch große Aussicht auf Erfolg, würde ich zunächst die Finger von einer Abmahnung lassen.
Berechtigungsanfrage geht m.E. immer, die begründet keinen Eingriff in den Gewerbebetrieb.
Was sagst Du dazu?
Cheers,
Luise