Ablauf Vorstellungsgespraech

S

Steffi

Guest
Hallo liebes Forum,

wie muss man sich eigentlich den Ablauf eines Vorstellungsgespraechs vorstellen?
Mir ist klar, dass es kein Schema F geben wird, aber wie haeufig passiert es denn, dass man bereits beim Vorstellen gefragt wird, ob man mal eben eine kurze Beschreibung des einen oder anderen technischen Sachverhalts darlegen moege? Ich habe gelesen, dass es z.B. hier in England recht haeufig passiert.

Nur um vorzubeugen: Ich habe Physik studiert und muesste dementsprechend (zumindest theoretisch ;-) in der Lage sein, technische Details nachzuvollziehen. Ich traue mir aber nicht zu, alles moegliche zu erklaeren, ohne mir vorher einem Ueberblick angelesen zu haben.

Gruss, Steffi
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Meiner Erfahrung nach werden derartige "Testaufgaben" in Vorstellungsgesprächen auf diesem Qualifikationsniveau eher nicht oder zumindest sehr selten gestellt, wenn man nicht gerade an einem Assessment Center teilnimmt.

Womit man natürlich rechnen muss, sind Fragen wie "was haben Sie eigentlich in Ihrer/m Diplom-/Doktorarbeit/Praktikum/bisherigen Berufstätigkeit gemacht?", wobei man natürlich auch zeigen kann und muss, dass man komplexe technische Sachverhalte kurz und verständlich erläutern kann. Der Vorteil ist aber natürlich, dass man sich auf dem Gebiet auskennt (oder sich zumindest auskennen sollte ;-) ).
 
J

Johnny

Guest
Man achtet sehr darauf, wie Du dich ausdrückst (strukturiert, präzise, ausgewogen, kontrolliert). Es kommt, wie man hört, oft vor, dass Kandidaten gebeten werden, einen komplexen technischen Sachverhalt, den sie sehr gut kennen (z.B. ihre Doktorarbeit), mündlich zu erklären. Da kommt es gut an, wenn man sich erstmal erkundigt, was der Gegenüber für einen Background hat, um seine Ausführungen dem anzupassen.
Man wird sich auch sehr genau ansehen, was Du für eine Erscheinung abgibst; wenn Du bei dieser Gelegenheit zum ersten Mal im Leben einen Anzug trägst, dann wird man das vielleicht merken.
Über Betriebspraktika wird man oft ausgefragt, siehe oben (mündliche Darlegung komplexer Sachverhalte).
Das sind m.E. so die Konstanten. Die Variablen sind sehr variabel, wie schon der Name sagt : einige Kanzleien prüfen, ob der Kandidat richtig mit Messer und Gabel umgehen kann, andere interessieren sich sehr für die persönliche Situation des Kandidaten, andere wieder gar nicht.

Es gibt da kein Patentrezept. Was tödlich ist : sich unklar auszudrücken. Was immer gut ist : so natürlich wie möglich bleiben.
 
F

Frank

Guest
die Ausführungen an den fachlichen Horizont der Anwälte anpassen ist sicher nicht verkehrt.

Mir hat in einem Vorstellungsgespräch, als ich in meiner Physikerweltsicht über mein Diplomarbeitsthema referiert habe, der Kanzleichef - im übrigen auch selber Physiker - gesagt, ein Verletzungsrichter hätte die Fachtermini sicher nicht verstanden... Fand ich im ersten Moment überraschend aber im Nachhinein hilfreich und plausibel. Danach habe ich immer darauf geachtet, einigermaßen allgemeinverständlich zu beschreiben. Schließlich kommt es ja nicht so selten vor, dass auch mal ein Rechtsanwalt im Bewerbungsgespräch dabei sitzt.
 
J

Johnny

Guest
Frank, das ist interessant, denn es bestätigt, wie wichtig es ist, sich verständlich auszudrücken (ohne banal zu werden) und dabei technisch präzise zu bleiben. Wichtiges von Unwichtigem trennen zu können ist sicher auch ein guter Punkt. Manche ersticken in Details.
 
P

paule

Guest
Ich kann meinen Vorrednern nur beipflichten. Klare Ausdrucksweise und überzeugendes Auftreten. Beides zusammen ist bei Naturwissenschaftlern und Maschinenbauern ohnehin schon selten genug. Es schadet daher nicht, sich für die (vorhersehbaren) Fragen nach der Diplom- oder Doktorarbeit gute Formulierungen zurechtzulegen.

Technische Fragen im "Assessment-Center-Stil" werden in unserer Kanzlei (Maschinenbaulastig) eher bei Kandidaten mit nicht so nahe liegendem technischen Hintergrund (BSP: Elektrotechniker) gestellt oder wenn Zweifel am Technischen Grundverständnis bestehen. Da kann es schon mal vorkommen, dass ein Kandidat einen einfachen Sachverhalt beschreiben soll, z.B. wie ein Lichtschalter funktioniert. Auch hier wird wieder sehr auf die Klarheit in der Ausdrucksweise geachtet.
 
K

Kand.

Guest
Üblich ist in manchen Kanzleien auch, einen Teil des Vorstellungsgesprächs in Englisch zu führen. Aus meiner Erfahrung war das dann zumeist der Teil, der sich mit der Diplom- bzw. Doktorarbeit befaßt hat.
 
G

gast xy

Guest
Ich habe es in Vorstellungsgesprächen auch schon erlebt, dass man zu ganz banalen Dingen einen ersten Anspruch aufstellen sollte.
 
L

Lisa

Guest
Einen ersten Anspruch aufstellen - das finde ich seltsam, von mir wurde noch nicht einmal erwarte, dass ich überhaupt weiss, was ein Anspruch ist.
Das technische Verständnis und die Fähigkeit zu formulieren wurden bei einer Kanzlei aber getestet, in dem man mich bat, einen Regenschirm und seine Funktionsweise zu erklären.
Dass ein Teil des Gesprächs auf Englisch stattfindet habe ich ebenfalls erlebt; ebenso schon gehört, dass man eine Patentschrift zu lesen bekommt und nach einer kurzen "Einarbeitungszeit" dann erklären soll, worum es in selbiger geht. Das scheint aber eher selten zu sein, und ich denke, dass bei den meisten Vorstellungsgesprächen keine derartigen Testspielchen veranstaltet werden.
 
S

Softie

Guest
Lisa schrieb:
Einen ersten Anspruch aufstellen - das finde ich seltsam, von mir wurde noch nicht einmal erwarte, dass ich überhaupt weiss, was ein Anspruch ist.
Seh ich genauso. In meiner Kanzlei wurde es sogar als nachteilig bewertet, daß ich vorher kurz in einer Industriepatentabteilung gearbeitet hatte, da mein Chef der Meinung ist, daß ich dort eine andere (und faher falsche ;-) Art der Formulierung von Ansprüchen gelernt haben könnte!

BTW: Eine Frage, die in jedem Vorstellungsgespräch kommt, ist der Klassiker "wieso ausgerechnet Patentanwalt, das liegt einem Techniker/Naturwissenschaftler doch nicht grade nahe?".
 
N

NoGo

Guest
Softie schrieb:
BTW: Eine Frage, die in jedem Vorstellungsgespräch kommt, ist der Klassiker "wieso ausgerechnet Patentanwalt, das liegt einem Techniker/Naturwissenschaftler doch nicht grade nahe?".
Klingt nach Dr. M. aus B. Richtig?
 
F

Fred

Guest
Softie schrieb:
In meiner Kanzlei wurde es sogar als nachteilig bewertet, daß ich vorher kurz in einer Industriepatentabteilung gearbeitet hatte, da mein Chef der Meinung ist, daß ich dort eine andere (und faher falsche ;-) Art der Formulierung von Ansprüchen gelernt haben könnte!
Das ist schon mal verdächtig, wenn ein Chef behauptet, die einzig richtige Art der Formulierung von Ansprüchen zu beherrschen. Mit solchen Leuten ist man entweder einer Meinung, oder man hat gravierende Probleme.
 
S

Softie

Guest
NoGo schrieb:
Klingt nach Dr. M. aus B. Richtig?
Nö, das war in vier Kanzleien und einer Industireabteilung in H.
(Sag ich doch, daß das ein Klassiker ist!)

Fred schrieb:
Das ist schon mal verdächtig, wenn ein Chef behauptet, die einzig richtige Art der Formulierung von Ansprüchen zu beherrschen. Mit solchen Leuten ist man entweder einer Meinung, oder man hat gravierende Probleme.
Naja, DER muß ja später meine Ansprüche durchsehen (und dann, wenn ich die Kanzlei verlassen habe, auch verteidigen können!). Und je stärker die Ansprüche dann von der Art abweichen, die er selber schreiben würde, desto mehr Zeit kostet ihn auch die (nicht abrechenbare) Durchsicht meines Textes.

Ich denke, wenn ich in seiner Position wäre und mehrere (gleich qualifizierte) Bewerber zur Auswahl habe, würde ich auch nicht grade den nehmen, der potentiell mir mehr Arbeit macht...
 
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