Fip
*** KT-HERO ***
Folgende Frage:
Es wird eine Verletzungsklage eingereicht. Hauptantrag unter anderem auf zukünftige Unterlassung und Schadenersatz für die Vergangenheit. Das Patent wird verletzt.
Noch vor der erstinstanzlichen Entscheidung, aber erst nach Klageerhebung, läuft das Schutzrecht aus. Der Unterlassungsantrag ist hinfällig. Der Kläger verfolgt den Schadenersatzanspruch weiter, soll aber nicht die anteiligen Kosten des Unterlassungsbegehrens tragen.
Wie gehe ich richtig vor?
Ich meine Teilerledigterklärung nach § 91a ZPO. Aber wer trägt dann die Kosten hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs? Gibt es da Entscheidungen/Rechtsprechung?
Es wird eine Verletzungsklage eingereicht. Hauptantrag unter anderem auf zukünftige Unterlassung und Schadenersatz für die Vergangenheit. Das Patent wird verletzt.
Noch vor der erstinstanzlichen Entscheidung, aber erst nach Klageerhebung, läuft das Schutzrecht aus. Der Unterlassungsantrag ist hinfällig. Der Kläger verfolgt den Schadenersatzanspruch weiter, soll aber nicht die anteiligen Kosten des Unterlassungsbegehrens tragen.
Wie gehe ich richtig vor?
Ich meine Teilerledigterklärung nach § 91a ZPO. Aber wer trägt dann die Kosten hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs? Gibt es da Entscheidungen/Rechtsprechung?