Allg. 8-Jahres Regel zum Patentanwalt

Fotti

BRONZE - Mitglied
Hallo!

Habe von einer "8-Jahres Regel" für die Ausbildung zum Deutschen Patentanwalt gehört. Angeblich spart man sich dann Hagen, Amtsjahr Praktikas,...

Weiss da einer vielleicht genaueres bzw. gibt es vom DPMA eine offizielles Ausbildungsblatt?

Vielen Dank.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo,

Hagen spart man sich nicht. Amtsjahr ist nicht notwendig. Prüfung muss bestanden werden und bei 8 Jahren ist der European patent attorney Pflicht, sonst 10 Jahre.

Liebe Grüße
Alexander
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Amtsjahr "sparen" ist eine euphemistische Aussage von "Ausbildern", die Leute haben möchten, die möglichst lange geknechtet werden können. Amtsjahr ist gut und wertvoll.
 

grond

*** KT-HERO ***
Das gelbe U schrieb:
Amtsjahr ist gut und wertvoll.
Und kann auch vom Arbeitgeber finanziell abgefedert werden. Also nicht auf Geschichten von wegen "Sie verdienen dann ja nichts im teuren München" hören. Die Patentanwaltsprüfung ohne Amtsjahr zu bestehen ist wohl eine echte Herausforderung. Da muss man sicherlich mindestens so lange lernen, wie das Amtsjahr dauert. Dann kann der Arbeitgeber einen aber auch gleich finanziell durchs Amtsjahr helfen, statt dass man im Büro sitzt und nichts für den Arbeitgeber macht (was der zwar versprechen, aber eher nicht halten mag...)
 
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