Ah-No Nym
*** KT-HERO ***
Hallo,
fällt es bereits unter bösgläubige Markenanmeldung i.S.v. § 8 (2) Nr. 10, wenn ich 1 Woche vor dem Ablauf der Benutzungsschonfrist meiner Marke dieselbe Marke identisch (oder mit engerem WVZ) neu anmelde ?
Ich "sperre" ja sozusagen wettbewerbswidrig den Markennamen ohne Benutzung aufgenommen zu haben. Solange die BSF läuft, kann ich mich gut aus der ersten Marke verteidigen und nach Ablauf der BSF ja aus der zweiten Marke....
Hat jemand irgendeine Rechtsprechung oder Literatur zu diesem Thema ?
Danke im Voraus
Ah-No Nym
fällt es bereits unter bösgläubige Markenanmeldung i.S.v. § 8 (2) Nr. 10, wenn ich 1 Woche vor dem Ablauf der Benutzungsschonfrist meiner Marke dieselbe Marke identisch (oder mit engerem WVZ) neu anmelde ?
Ich "sperre" ja sozusagen wettbewerbswidrig den Markennamen ohne Benutzung aufgenommen zu haben. Solange die BSF läuft, kann ich mich gut aus der ersten Marke verteidigen und nach Ablauf der BSF ja aus der zweiten Marke....
Hat jemand irgendeine Rechtsprechung oder Literatur zu diesem Thema ?
Danke im Voraus
Ah-No Nym