Nach §32 ArbEG kann die Erweiterung der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen um je einen Beisitzer aus Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer beantragt werden.
Welche Argumente bzw. Erfahrungswerte sprechen für bzw. gegen eine Erweiterung? Ist die Erweiterung tendentiell günstig für den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber?
Welche Argumente bzw. Erfahrungswerte sprechen für bzw. gegen eine Erweiterung? Ist die Erweiterung tendentiell günstig für den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber?