pak
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
es soll Einspruch gegen ein Europäisches Patent erhoben werden. Die Akteneinsicht zeigt, dass uns bereits jemand zuvor gekommen ist und zu allem Überfluss die selben neuheitsschädlichen Dokumente wie wir gefunden hat. Hinsichtlich der erfinderischen Tätigkeit haben wir aber noch ein paar Schmankerl ...
Kann ich in meinem Einspruchsschriftsatz nun hinsichtlich der Neuheit einfach auf den Einspruchsschriftsatz der ersten Einsprechenden verweisen oder sollte man aus Gründen der Vollständigkeit die Neuheitsangriffe auch nochmal durchführen?
Danke
pak
es soll Einspruch gegen ein Europäisches Patent erhoben werden. Die Akteneinsicht zeigt, dass uns bereits jemand zuvor gekommen ist und zu allem Überfluss die selben neuheitsschädlichen Dokumente wie wir gefunden hat. Hinsichtlich der erfinderischen Tätigkeit haben wir aber noch ein paar Schmankerl ...
Kann ich in meinem Einspruchsschriftsatz nun hinsichtlich der Neuheit einfach auf den Einspruchsschriftsatz der ersten Einsprechenden verweisen oder sollte man aus Gründen der Vollständigkeit die Neuheitsangriffe auch nochmal durchführen?
Danke
pak