Ich habe jetzt schon öfter gehört, dass einer der Vorteil des EPÜ darin liegt, dass man in jeder Sprache einreichen kann, Art. 14(2) EPÜ, und danach erst eine Übersetzung innerhalb von 2 Monaten einreichen muss, R. 6(1) EPÜ. Als Beispiel: ich reiche eine Anmeldung auf Esperanto ein (was mir den...