gebrauchsmusterinhaber

  1. pak

    GebrMG Mehrere Gebrauchsmusterinhaber - Recht zur Benutzung

    Hallo, in einem anderen Beitrag wurde ja schon schön erläutert, dass mehrere Inhaber eines Schutzrechts eine Bruchteilsgemeinschaft mit den entsprechenden Regelungen im BGB bilden...
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