Liebe Freunde des Markenrechts!
Grundfall ist ein Widerspruch einer Marke A mit den Dienstleistungen "Verpflegung von Gästen" gegen eine Marke B mit den Waren "Säfte, Sirups usw". Der Inhaber der angegriffenen Marke hat uns (Marke A) die Einrede der Nichtbenutzung entgegen geworfen.
Nun die...