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Hallo zusammen,
ich sehe gerade, dass man die GBK offiziell "nur" aus den Gründen aus Art. 112a anrufen kann, darunter insbesondere Abs. 1 d):
Mit solchen "sonstigen Verfahrensmängeln" sind offenbar (ausschließlich?) die "weiteren Verfahrensmängel" aus R. 104 gemeint:
Was ist aber...