arbeitnehmererfinderrecht

  1. A

    ArbnErfG Arbeitnehmehmerrecht wenn nicht EU-weit validiert

    Hallo Alle Ich haette mal eine frage bezueglich der Anbietungspflicht des AG, wenn er eine EU-Patentanmledung NICHT in allen benannten Staaten validieren will. So weit ich verstehe, gehen mit Inanspruchnahme alle Rechte auf den AG ueber und er ist frei in seiner Entscheidung, ob und in...
  2. B

    ArbnErfG Arbeitnehmererfindung Vergütungsanspruch

    Hallo zusammen, mein Vater, der eine weitreichende und sehr profitable Erfindung bei seinem alten Arbeitgeber gemacht hat, wurde dafür noch nicht vergütet. Über Anregungen aus dem Forum wäre ich sehr dankbar. Die Erfindung würde damals nicht von dem Arbeitgeber selber, sondern der...
  3. A

    ArbnErfG Arbeitgeber moechte Patent fallen lassen

    Hallo, mein Mandant möchte das DE Patent fallen lassen (keine Jahresgebühren mehr zahlen) und die Frage ist ob der Arbeitnehmer noch irgendwelche Ansprüche hat. Der Arbeitnehmer war in der Firma angestellt und wurde von dem britishen Unternehmen nun für die restliche Laufzeit des Patentes in...
  4. Marc N. Zeichen

    ArbnErfG Pflicht zur Erfindungsvergütung auch ohne Erfindungsmeldung?

    Hallo zusammen, angenommen, eine neue Produktentwicklung wird zum Patent angemeldet. Die Patentanmeldung basiert auf Informationen, die aus dem Firmennetzwerk, aus dem CAD-System und aus Besprechungen mit den Entwicklern stammen. Es liegt keine Erfindungsmeldung und dementsprechend auch keine...
  5. P

    § 16 ArbnErfG

    Hallo, ich habe eine Frage zu § 16 ArbnerfG: (1) Wenn der Arbeitgeber vor Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf angemessene Vergütung die Anmeldung der Diensterfindung zur Erteilung eines Schutzrechts nicht weiterverfolgen oder das auf die Diensterfindung erteilte Schutzrecht nicht...
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