Hallo! Habe gehört wenn man einen nahtlosen Übergang zwischen Ausbildung in der Kanzlei und dem darauf folgendem Amtsjahr wünscht, muss man an folgenden Terminen "angemeldet" werden:
1. April, 1. August und 1. Dezember
Und falls man eine Pause dazwischen haben will, dann eben 1 bis 3 Monate...