Für die praktische technische Tätigkeit kommen übrigens auch Werkstudententätigkeiten, Praktika o.Ä. in Frage, auch deutlich unter Ingenieursqualifikation (z.B. wenn man mal als Ferienjob Geräte montiert hat). Es dürfen nur keine Tätigkeiten sein, die im Rahmen des Studiums vorgeschrieben sind...