Liebe MitstudentInnen,
da Pat-Ente noch keinen Thread eröffnet hat, möchte ich das hiermit zur Aufgabe der KE 04 tun.
Auf den ersten Blick sieht es mir beim vorliegenden Fall so aus, dass der K in Annahmeverzug (§ 293 ff.) gelangt ist, so dass der V eine Haftungserleichterung in Anspruch...