Imho sieht es so aus (correct me if i'm wrong):
Wenn der Verfahrensanspruch gewährbar (neu, erfinderisch, gew. anwendbar) ist, dann muss nicht zwangsläufig auch die dazu nötige Vorrichtung neu sein. Insbesondere reicht es nicht auf des Verfahren zu verweisen, sondern zusätzlich musst du die...