PAO § 158; war: AW: Vertretung vor dem Einheitlichen Patentgericht
Nach meinem Verständnis wären damit aber diejenigen europ. PAs, die
nach PAO § 158 zur dt. Prüfung zugelassen wurden, definitiv aussen vor, obwohl
sie (per Fiktion gemäss § 8) den Hagen-Absolventen entsprechende...