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  1. Störtebeker

    Wirkung von Nichtangriffsvereinbarungen

    Hallo Leute, sechs Konstellationen: die Klägerin in einem Einspruchsverfahren/Nichtigkeitsverfahren (Pat DE), Widerspruchsverfahren/Löschungsverfahren (Marke DE) oder den entsprechenden Verfahren beim DE-Design hat vor Antragstellung mit der Beklagten eine Nichtangriffsvereinbarung geschlossen...
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