Habe nun doch noch Antwort vom EPA Prüfungssekretariat erhalten:
Man bevorzugt als Praktikumsbescheinigung das gleiche Formular wie zur Anmeldung zur EQE Zwischenprüfung, also Formular 51017. Eine formlose Erklärung ist auch akzeptabel, aber wenn Informationen fehlen, müssen diese nachgereicht...