Andrius
Schreiber
Hey!
Ich mache in einer Patentanwaltskanzlei eine Ausbildung zum European Patent Attorney. Da ich in Kürze die Kanzlei verlassen und die Ausbildung woanders fortsetzen werde, stellt sich mir nun die Frage nach der Bescheinigung der Praktikumszeit für die EQE Prüfung.
Kann mir einer sagen, ob diese Bescheinigung formlos sein kann, oder ob es da bestimmte Richtlinien, evtl sogar einen Vordruck / Formular gibt? Das Prüfungssekretariat beim EPA antwortet mir auf meine Anfrage leider nicht.
Beste Grüße!
Andrius
Ich mache in einer Patentanwaltskanzlei eine Ausbildung zum European Patent Attorney. Da ich in Kürze die Kanzlei verlassen und die Ausbildung woanders fortsetzen werde, stellt sich mir nun die Frage nach der Bescheinigung der Praktikumszeit für die EQE Prüfung.
Kann mir einer sagen, ob diese Bescheinigung formlos sein kann, oder ob es da bestimmte Richtlinien, evtl sogar einen Vordruck / Formular gibt? Das Prüfungssekretariat beim EPA antwortet mir auf meine Anfrage leider nicht.
Beste Grüße!
Andrius