Umgekehrt schon eher. Außer der für einen RA natürlich unlösbaren Aufgabe, die Ähnlichkeit von Elektrorasierern und Haushaltsgeräten im Rahmen einer mutmaßlichen Markenverletzung oder eines Einspruchs zu beurteilen, gibt es eigentlich keinen Grund, warum PAs auf dem Gebiet des Markenrechts...