KI-Tools bei der Patentarbeit - Empfehlungen?

Kandidat1985

Vielschreiber
Liebe Kollegen,

ich interessiere mich für KI-Tools, die die patentanwaltliche Tätigkeit erleichtern können und wollte mich umhören, welche KI-Tools in Patentanwaltskanzleien verwendet werden? Könnt ihr bestimmte KI-Tools empfehlen, zum Beispiel zum Draften von Ansprüchen und Anmeldetext oder zum Beantworten von Prüfungsbescheiden oder zur Patentrecherche oder FTO?

Besten Dank.

Mit freundlichen Grüssen,
Kandidat1985
 
Hallo Kandidat1985,

ich habe mir die Möglichkeiten von Patentmaker bereits angesehen. Hier ist es möglich, Ansprüche und Beschreibungen erstellen zu lassen. Auch von Claimwise habe ich gehört. Jedoch möchte ich mich dem Blogbeitrag zum Thema KI anschließen: https://kandidatentreff.de/2026/02/einsatz-von-ki-in-der-patentbranche/. Letzten Endes wird es schwierig und/oder kostspielig sein, die Software derart anzupassen, zu verwalten und zu aktualisieren und dabei einen anwaltlichen oder kanzleieigenen Draftingstil umzusetzen. Zudem entsteht eine enorme systemische Abhängigkeit von solchen Softwareanbietern. Standardmaschinen können all dies bereits umsetzen, sofern man geübt im Prompt Engineering ist. Diese Fertigkeit sollte man nicht outsourcen.
 

MichaelW

Schreiber
Hallo Kandidat1985,
ich kann mich dem Vorschlag des Vorredners nicht anschließen. Die Verwendung von LLM-"Standardmaschinen" stellt ein für Patentanwälte in der EU sehr relevantes Datenschutzproblem dar, da die Verarbeitung in fast allen Fällen in den USA oder sogar völlig unbekannten Nicht-EU-Ländern erfolgt sowie häufig durch US- oder CN-Unternehmen erfolgt, selbst wenn die Option, dass Daten nicht zum Training verwendet werden, aktiviert ist. Der von CommonIPEngineer verlinkte Beitrag scheint von jemandem aus UK verfasst worden zu sein, wo sich vielleicht eine andere Situation ergeben mag, auch wenn ich nicht erkennen kann, weshalb patentanwaltliche Anforderungen an notwendigem Datenschutz gesetzlich herabgesenkt sein sollten oder könnten.

Diese Situation ist übrigens auch in der Schweiz als Nicht-EU-Land besonders relevant, da dort einige Datenschützer sogar schon die Verwendung von Microsoft Office 365-Lösungen durch schweizerische Behörden als sehr kritisch beurteilen. Dann muss das für Patentanwälte, die regelmäßig mit hochsensiblen Daten zu tun haben, umso mehr gelten.

Ein Ausweg aus dieser Problematik kann sich vielleicht zukünftig durch selbst lokal betriebene und entsprechend abgesicherte LLMs ergeben. An solchen Lösungen arbeiten wir beispielsweise in unserer Kanzlei. Auch die explizite Zustimmung durch den Mandanten könnte sicherlich hilfreich sein bzw. ist (teilweise) berufsrechtlich auch schon vorgeschrieben.

M. E. könnten oder sollten solche Datenschutzgrundsätze in der Kandidatenausbildung zukünftig vielleicht noch stärker thematisiert werden, da gerade durch die Digitalisierung der Akten und gerade im Zusammenhang mit LLMs noch größere Risiken bestehen , dass Daten ungewollt an Dritte abfließen. Insofern verschiebt sich vielleicht zukünftig auch die Kompetenz bei bspw. Ausarbeitungen von Patentanmeldungen weg von der rein inhaltlichen Arbeit an der Erfindung und Anmeldung hin zur Überwachung der Realisierung der Patentierungsstrategien und der Steuerung der zugehörigen Datenflüsse.

Viele Grüße
Michael
PS.: Das kann natürlich auch professionnelle Anbieter von IP-KI-Lösungen betreffen - da wird man dann im Einzelfall schauen müssen, wo und wie die genutzten LLMs betrieben werden und ob sich dadurch die oben geschilderten Probleme ergeben oder nicht
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Hallo Kandidat1985,
ich kann mich dem Vorschlag des Vorredners nicht anschließen. Die Verwendung von LLM-"Standardmaschinen" stellt ein für Patentanwälte in der EU sehr relevantes Datenschutzproblem dar, da die Verarbeitung in fast allen Fällen in den USA oder sogar völlig unbekannten Nicht-EU-Ländern erfolgt sowie häufig durch US- oder CN-Unternehmen erfolgt, selbst wenn die Option, dass Daten nicht zum Training verwendet werden, aktiviert ist.
Ich glaube, Du vermengst hier zwei völlig verschiedene Thematiken: Datenschutz im Sinne der DSGVO und die Problematik der Neuheitsschädlichkeit aufgrund der Nutzung eines Cloud-Service. Die DSGVO gilt sehr wohl auch noch in UK als fortbestehendes EU-Recht aus der Zeit vor dem Brexit.

Die Frage in Bezug auf die DSGVO ist doch hier aber, wann überhaupt personenbezogene Daten in einer technischen Beschreibung verarbeitet werden müssen? Wo siehst Du denn da konkret ein Problem?

In Bezug auf die Neuheitsschädlichkeit muss man halt einen entsprechenden kostenpflichtigen Vertrag abschließen, der die Vertraulichkeit des Inputs und Outputs sicherstellt. Wenn es diese Möglichkeit nicht gäbe, würde kein kommerzielles Unternehmen einen solchen Cloud-Service produktiv einsetzen.
 

MichaelW

Schreiber
Dass andere Unternehmen bestimmte Services nutzen, ist kein Argument, dass wir als berufsrechtlich (insbesondere PAO) und datenschutzrechtrechtlich besonders verpflichtete Berufsträger das auch dürften.

Der Threadersteller hatte nach den genutzten (oder auch überhaupt nutzbaren) KI-Lösungen gefragt. Und da bleibe ich bei der Empfehlung lokale KI-Lösungen zu nutzen und für konkrete Mandantenarbeit keine ausländischen Cloud-KI-Lösungen zu verwenden.

Meine Empfehlung lautet weiterhin und umso mehr für die nahe Zukunft, in der immer noch leistungsfähigere open-weight-Modelle sowie leistungsstarke Rechner zur lokalen KI-Verarbeitung zur Verfügung stehen, unbedingt lokale KI für die konkrete Mandantenarbeit zu verwenden. Dies betrifft ganz besonders Cloud-KI von US-Anbietern oder von Töchtern von US-Anbietern, selbst wenn sie EU-Residency anbieten.

Die DSGVO ist fast immer einschlägig, sobald Mandantenunterlagen verwendet werden, bspw. in denen der Name oder andere persönliche Daten eines Erfinders auftaucht.

Besonders problematisch sehe ich aber vor allem das Berufsrecht (39c PAO zB) Abs. 1 39c PAO fordert Erforderlichkeit des Dienstleisters, diese ist m. E. sehr eng auszulegen, seit dem Aufkommen real funktionierender lokaler Lösungen (insb. auch Hardware, aber auch leistungsfähige, kommerziell nutzbare open weight LLMs) dürfte das nur noch schwer begründbar sein. Momentan könnte vielleicht noch argumentiert werden, dass noch nicht sooo viele direkt einsetzbare lokale Lösungen für Patentanwälte existieren, in spätestens einem oder zwei Jahren wird das aber definitiv anders sein und spätestens dann wird es m. E. keine zwingende Erforderlichkeit für ausländische Cloud-KI zur Bearbeitung von konkreten Mandantenakten mehr geben. Das ist auch übrigens ein Grund, weshalb wir in unserer Kanzlei selber eine solche lokale KI-Lösung entwickeln und diese werden wirklich gut funktionieren.

Auch müssen diverse, individuelle Verträge mit diesen internationalen Unternehmen geschlossen werden, was bei US-Unternehmen gelinde gesagt nicht einfach ist.

Im Hinblick auf Anthropics Mythos und automatisierter Detektion von Sicherheitslücken sowie zukünftigen ähnlichen KI-Systemen ist auch fraglich, ob überhaupt Cloud-Anbieter im Vergleich zu lokalen Lösungen einen rechtlich ausreichenden Hacking-Schutz bieten können. Das laute Schweigen von Microsoft und auch von KI-Cloudanbietern zu durch Mythos identifizierten Sicherheitslücken in ihren eigenen Systemen ist im Hinblick darauf, dass ausgerechnet Sicherheitslücken in einem relativ ausgefallenen Betriebssystem wie OpenBSD publiziert werden, schon fast selbstredend ...

Bei US-Unternehmen oder Unternehmen, die Töchter von US-Unternehmen sind, kommt rechtlich erschwerend noch der US Cloud Act hinzu, auch wenn die EU hierzu bestimmte erleichternde Aussagen trifft oder Ansichten vertritt. Denn es ist zunächst deutsches (Berufs-)Recht von uns einzuhalten, das durch eine Meinung eines EU-Vertreters auch nicht ausgehebelt werden kann. Und abgesehen vom Rechtlichen - wäre Dir wohl bei dem Gedanken, dass durch Dich sich eine fremde Regierung nach Belieben Zugriff auf High-Tec-Knowhow Deines Mandanten verschaffen kann (selbst wenn Dein Handeln rechtlich erlaubt wäre)

Fun fact: Ich hatte übrigens noch ChatGPT selbst gefragt unter Hinweis auf DSGVO, Berufsrecht und US Cloud Act und mit Hinweis auf die existierenden open weight Modelle und KI-Hardware, ob ein Einsatz von ChatGPT oder Microsoft-basierter KI für konkrete Mandantenarbeit denkbar wäre und es kommt im Prinzip zum gleichen kritischen Ergebnis.

Also: jetzt und vorallem in sehr naher Zukunft sollte m. E. lokale KI anstelle von Cloud-KI, v. a. von US-Anbietern oder deren Töchtern, genutzt werden.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Die DSGVO ist fast immer einschlägig, sobald Mandantenunterlagen verwendet werden, bspw. in denen der Name oder andere persönliche Daten eines Erfinders auftaucht.
Genau, also gerade nicht im typischen Einsatzfall einer technischen Beschreibung.
Auch müssen diverse, individuelle Verträge mit diesen internationalen Unternehmen geschlossen werden, was bei US-Unternehmen gelinde gesagt nicht einfach ist.
Wie kommst Du denn darauf? Hast Du Dir überhaupt schon mal die einschlägigen Verträge angeschaut? In Bezug auf Copilot garantiert etwa Microsoft, dass die Daten verschlüsselt und für sie daher gar nicht lesbar sind.
Im Hinblick auf Anthropics Mythos und automatisierter Detektion von Sicherheitslücken sowie zukünftigen ähnlichen KI-Systemen ist auch fraglich, ob überhaupt Cloud-Anbieter im Vergleich zu lokalen Lösungen einen rechtlich ausreichenden Hacking-Schutz bieten können. Das laute Schweigen von Microsoft und auch von KI-Cloudanbietern zu durch Mythos identifizierten Sicherheitslücken in ihren eigenen Systemen ist im Hinblick darauf, dass ausgerechnet Sicherheitslücken in einem relativ ausgefallenen Betriebssystem wie OpenBSD publiziert werden, schon fast selbstredend ...
Und da glaubst Du mit Deiner lokalen Lösung besser zu sein? Dann hast Du echt keine Erfahrung in der IT Security.
Bei US-Unternehmen oder Unternehmen, die Töchter von US-Unternehmen sind, kommt rechtlich erschwerend noch der US Cloud Act hinzu, auch wenn die EU hierzu bestimmte erleichternde Aussagen trifft oder Ansichten vertritt. Denn es ist zunächst deutsches (Berufs-)Recht von uns einzuhalten, das durch eine Meinung eines EU-Vertreters auch nicht ausgehebelt werden kann. Und abgesehen vom Rechtlichen - wäre Dir wohl bei dem Gedanken, dass durch Dich sich eine fremde Regierung nach Belieben Zugriff auf High-Tec-Knowhow Deines Mandanten verschaffen kann (selbst wenn Dein Handeln rechtlich erlaubt wäre)
Defacto gibt es noch immer das EU-USA Data Privacy Framework und damit ist die geltende Rechtslage, dass es legal ist.

Also: jetzt und vorallem in sehr naher Zukunft sollte m. E. lokale KI anstelle von Cloud-KI, v. a. von US-Anbietern oder deren Töchtern, genutzt werden.
Das ist für eine Law Firm viel teurer in Bezug auf Hardware und Supportkosten. Von den Sicherheitsrisiken einmal ganz abgesehen, weil dies Law Firm selbst nicht in der Lage ist, ein komplett eigenes LLM zu entwickeln und fremde LLMs schon mal gar nicht verstehen kann.
 
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