EQE Zulassung zur europäischen Eignungsprüfung als IP Manager?

Hallo zusammen,
Ich bin momentan IP Manager (auch laut Arbeitsvertrag) und interessiere mich für die Ausbildung zum europäischen Vertreter. Im Rahmen meiner Tätigkeit koordiniere ich die Patentanmeldungen unseres Unternehmens, analysiere Prüfbescheide, kommuniziere mit den Patentanwälten, schreibe aber selber keine Patentanmeldungen oder Erwiderungen.

Mich beschäftigt die Frage, ob meine Zeit als IP Manager anrechenbar ist im Sinne der Anmeldungsbedingungen für die europäische Eignungsprüfung, bzw. ob ich mir die Zeit in irgendeiner Form "beglaubigen" lassen sollte, bevor ich in einigen Jahren dumm aus der Wäsche gucke weil ich es versäumt habe, die Zeit beglaubigen zu lassen. In diesem Artikel ist geschrieben: "Wird die dreijährige praktische Tätigkeit im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten in einer Patentanwaltskanzlei absolviert, so muss sie unter der Aufsicht eines zugelassenen europäischen Vertreters erfolgen. Dies gilt jedoch nicht für eine praktische Tätigkeit in einem Unternehmen. Auch wenn dort kein zugelassener europäischer Vertreter tätig ist, wird die Praxiszeit anerkannt, wenn die Tätigkeit im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten, beispielsweise vom Geschäftsführer oder einem Abteilungsleiter, beglaubigt wird." Für den letzten Satz finde ich in den "Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung für zugelassene Vertreter" keinen gleichlautenden Beleg. Nahe kommt dieser Behauptung vielleicht Art. 11 (2) a) ii): "während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren auf Vollzeitbasis als Angestellte einer [...] juristischen Person [...] beschäftigt waren und für ihren Arbeitgeber vor dem EPA gemäß Artikel 133 Absatz 3 EPÜ gehandelt haben [...]". Nach Art. 133 Absatz 3 benötigt man allerdings eine Vollmacht nach Maßgabe der Ausführungsverordnung. Diese besitze ich allerdings nicht, ergo würde ich daraus schließen, dass ich nicht zur europäischen Eignungsprüfung zugelassen werden würde.

Mir ist klar, dass die Prüfung eine der schwersten Abschlussprüfungen überhaupt ist und es allein aus diesem Gesichtspunkt ratsam ist, intensiv Kontakt zu Patenten zu haben - ich frage mich aber, ob ich dies auch aus meiner jetzigen Position bewerkstelligen könnte. Unser Unternehmen hat eine dezidierte Patentabteilung mit ausgebildeten Patentanwälten und Patentfachangestellten. Diese sitzen aber (zu) weit entfernt von meinem Arbeits- und Wohnort, sodass eine Zusammenarbeit nur online möglich wäre.

Gibt es hier womöglich jemanden, der in einer ähnlichen Situation gewesen ist? Vielen Dank!
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Ich habe die Befürchtung, dass du dir über deine bisher geleisteten Tätigkeiten nicht viele Gedanken machen musst. 2017 hatte das epi (Institut der beim EPA zugelassenen Vertreter) eine E-Mail rumgeschickt und auf eine bevorstehende Änderung der Vorschriften rund um die EQE aufmerksam gemacht, die die rückwirkende Anerkennung von Tätigkeiten stark einschränkt. Ich finde im Moment keine aktuelle Quelle, da das EPA die Webseiten rund um die EQE im Moment auf den Kopf stellt, ich kann dir aber aus der epi-E-Mail folgendes zitieren:

Please be informed about an important change to the rules pertaining to the EQE: It is now compulsory for EQE candidates to register at the beginning of their professional activities and training.
...
As of 1 April 2017 ... only training which occurred 2 months immediately before registration will be taken into consideration. It will no longer be possible to have professional training and activities taken into account retroactively.

Das EPA erwartet, dass man sich zeitnah nach Aufnahme der Tätigkeit registriert und erst ab dann läuft der Timer für die Ausbildungsdauer. Wie gesagt, ich finde im Moment keine aktuelle Quelle, aus der diese Info verlässlich hervorgeht. Du kannst jedoch mal beim Prüfungssekretariat beim EPA anrufen und dich erkundigen. Die Nummer steht auf der bereits von dir verlinkten Seite.

Edith hat es im Amtsblatt gefunden: https://www.epo.org/de/legal/official-journal/2016/12/a108.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antwort und die Bereitstellung des Links - Das dachte ich mir bereits. Von diesem Aspekt her wäre es sinnvoll, mich registrieren zu lassen oder mir eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, auch wenn ich den Gedanken, europäischer Vertreter zu werden, im Nachhinein wieder verwerfen sollte, korrekt? Die 200€ sind im Vergleich zu zusätzlichen drei Jahren Ausbildungszeit kein Übel.
Was ist denn mit dem Satz "im Rahmen einer Vollmacht oder allgemeinen Vollmacht in verschiedenen Verfahren betreffend eine Vielzahl von Tätigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patenten und europäischen Patentanmeldungen vor dem EPA aktiv zu vertreten" gemeint? Welche Verfahren? Welche Tätigkeiten genau? Sonderlich konkret ist das nicht gerade formuliert.
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Danke für die Antwort und die Bereitstellung des Links - Das dachte ich mir bereits. Von diesem Aspekt her wäre es sinnvoll, mich registrieren zu lassen oder mir eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, auch wenn ich den Gedanken, europäischer Vertreter zu werden, im Nachhinein wieder verwerfen sollte, korrekt? Die 200€ sind im Vergleich zu zusätzlichen drei Jahren Ausbildungszeit kein Übel.
Selbstverständlich kannst du dich registrieren. Wenn du dir die Option jedoch wirklich offen halten willst, müsstest du deine Tätigkeit dann noch so ausrichten, dass du tatsächlich europäische oder PCT- Anmeldungen / Bescheide / Verfahren bearbeitest, da du diese Tätigkeiten dem EPA nachweisen musst.

Was ist denn mit dem Satz "im Rahmen einer Vollmacht oder allgemeinen Vollmacht in verschiedenen Verfahren betreffend eine Vielzahl von Tätigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patenten und europäischen Patentanmeldungen vor dem EPA aktiv zu vertreten" gemeint? Welche Verfahren? Welche Tätigkeiten genau? Sonderlich konkret ist das nicht gerade formuliert.
Art. 133 (3) EPÜ besagt, dass ein Angestellter eines Unternehmens mit einer sog. "Angestelltenvollmacht" für das Unternehmen vor dem EPA tätig werden darf, ohne selbst ein Zugelassener Vertreter sein zu müssen. Das bedeutet, dass du als Angestellter in der Patentabteilung eines Unternehmens drei Jahre lang eine Vielzahl von Tätigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten bearbeitet haben musst. Hier gibt es übrigens eine Vorlage für den Nachweis der Tätigkeiten. Es würde sich also lohnen, von Anfang an ein "Aktenjournal" zu führen.

Ideal wäre es natürlich, wenn du unter Aufsicht eines Zugelassenen Vertreter arbeiten könntest und somit unter Art. 11 (2) a) i) VEP fällst, dann kannst du dir das alles sparen. Dann fragt auch niemand was du in den Jahren bis zu Prüfung tatsächlich bearbeitet hast.
 

Dokument42

BRONZE - Mitglied
Ich kann dein Empfinden gut nachvollziehen und würde dir bei Interesse an der Zulassung auch empfehlen, dich möglichst bald registrieren zu lassen. Solltest du irgendwann feststellen, dass das alles doch nichts für dich ist, ist dir ja kaum ein Schaden entstanden.

Du bist im Übrigen ganz sicher nicht der erste IP-Manager, der sich für die Zulassung interessiert. In meiner Lerngruppe waren direkt zwei, die mit der tatsächlichen Arbeit vorm Amt, wenn nur zu Übungszwecken zu tun hatten. Auch in den Vorbereitungskursen gab es viele aus dem Bereich IP-Management.

Ich würde dir empfehlen, dir einen Ausbilder in der Firma zu suchen. Ein Kandidat, den ich bei den Vorbereitungskursen kennengelernt habe, hatte seinen Ausbilder sogar in einer externen Kanzlei und auch das hat das EPA akzeptiert (Angabe ohne Gewähr). Die Vorteile liegen auf der Hand: Du musst dem EPA keine Tätigkeiten vorm Amt nachweisen, wohingegen du beim Weg über die Angestelltenvollmacht auch tatsächlich Unterlagen beim EPA einreichen musst (auch wenn das EPA jetzt keine Unmengen an Tätigkeiten erwartet, habe ich mir sagen lassen). Das bedeutet, du kannst in der Theorie die drei Jahre einfach absitzen, ohne dich jemals mit den europäischen Verfahren befasst zu haben. Das würde ich dir aber definitiv nicht empfehlen. Die Prüfung ist wirklich sehr schwer und gerade wenn man in der Praxis wenig mit dem Thema zu tun hat, ist es umso wichtiger, sich frühzeitig und intensiv mit den Prüfungsschwerpunkten auseinanderzusetzen. Ich habe drei Jahre als Patentingenieur gearbeitet und bin immernoch platt von der Prüfung dieses Jahr, aber ich kenne viele Aspekte zumindest in ähnlicher Form durch meine tägliche Arbeit.
 
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